Einbürgerung
Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen mit eingebürgert werden. Für einige Personengruppen gelten besondere Einbürgerungsvoraussetzungen.
Für Einbürgerungen, Feststellungsverfahren und alle staatsangehörigkeitsrechtlichen Angelegenheiten ist die Einbürgerungsbehörde des Kreises Viersen zuständig. |
Antragstellung
Die u.a. Mitarbeitenden sind bei der Antragstellung behilflich und wirken im ganzen Einbürgerungsverfahren bei der Bearbeitung mit.
Unterlagen
Antrag auf Einbürgerung inkl. Informationen zum Datenschutz
Voraussetzungen
In der Regel müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
- ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
- keine erheblichen Vorstrafen
- ausreichende finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige, ohne auf Leistungen nach SGB (Sozialgesetzbuch) II oder SGB XII angewiesen zu sein
- Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen mit eingebürgert werden. Für einige Personengruppen gelten besondere Einbürgerungsvoraussetzungen.
Gebührenrahmen
- Einbürgerung je Person: 255,00 €
- Miteinzubürgernde Kinder ohne eigenes Einkommen je Kind: 51,00 €
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Rechtsgrundlagen
Kontaktinformationen
Um vorherige Terminvereinbarung wird gebeten!