© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Elternbeiträge

Für die Inanspruchnahme einer Kindertageseinrichtung, von außerunterrichtlichen Angeboten in Offenen Ganztagsschulen und für die Inanspruchnahme des Angebots der Förderung in der Kindertagespflege erhebt die Stadt Kempen einen monatlich zu entrichtenden öffentlich-rechtlichen Beitrag (Elternbeitrag).

Der Beitrag für die Betreuung in Kindertageseinrichtung und Kindertagespflege ist einkommensabhängig. Die Höhe des Beitrages kann der Elternbeitragstabelle entnommen werden.

In den Kempener Kindertageseinrichtungen werden Kinder in der Regel ab vollendetem ersten Lebensjahr - je nach Wunsch der Eltern - bis zu 25, 35 oder bis zu 45 Stunden betreut. Der zu zahlende Elternbeitrag richtet sich neben dem Einkommen der Eltern somit auch nach dem Betreuungsumfang des Kindes. Zur Erfüllung des Bildungsauftrages findet das Angebot täglich montags bis freitags - im Wesentlichen - am Vormittag (25 Stunden) statt.

Bei einer Betreuung über Mittag (Tagesstätte bis 45 Stunden) erhält das Kind ein warmes Mittagessen. Bei einer Betreuung von 35 Stunden im Block, (z.B. 7.30 bis 14.30 Uhr) kann einrichtungsabhängig ebenfalls ein warmes Mittagessen angeboten werden. Für diese Leistung ist ein zusätzliches Essenentgelt zu zahlen.

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