© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. 

Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie

  • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
  • nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (max. 30 Wochenstunden) ausüben,
  • die vorgegebenen Einkommensgrenzen nicht übersteigen

Antragstellung

Antragsformulare können Sie auf den Internetseiten des Versorgungsamtes herunterladen. Auch eine Online-Beantragung ist dort möglich.

Bei den Service-Stellen der Stadt Kempen können Sie ebenfalls Antragsformulare erhalten.

Die ausgefüllten Anträge sind an das

Versorgungsamt
für die Stadt Mönchenglach
und den Kreis Viersen
Fliethstraße 86-88
41050 Mönchengladbach

zu senden. Telefonische Auskunft erhalten Sie unter Tel. 0 21 61 / 250

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