Erschließungsbeiträge für Bauflächen
Um neue Baugebiete bebauen und bewohnen zu können, müssen die dazugehörigen Grundstücke erschlossen werden. Dies bedeutet
- der Anschluss an das öffentliche Straßen- und Wegenetz
- sowie an das Ver- und Entsorgungsnetz.
Die Erschließung ist grundsätzlich Aufgabe der Stadt, die an Dritte übertragen werden kann.
Für die Erschließung erhebt die Gemeinde Erschließungsbeiträge. Dies ist eine vom Grundstückseigentümer zu bezahlende Kommunalabgabe, wodurch die Kommune die Erschließung finanziert.
Antragstellung
Der Beitrag ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids zu zahlen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Erhebung eines Erschließungsbeitrags ist der Erlass einer gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung.