© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Friedhöfe in Kempen | Grabarten-Angebote

Die Stadt Kempen unterhält vier Friedhöfe:

  • Friedhof Berliner Allee / Friedhof Mülhauser Straße
    Berliner Allee 1b, 47906 Kempen
  • Friedhof Kerkener Straße
    Kerkener Straße 26, 47906 Kempen
  • Friedhof St. Hubert
    Am Beyertzhof 30a, 47906 Kempen
  • Friedhof Tönisberg
    Erprathsweg 8, 47906 Kempen

Der geschlossene Jüdische Friedhof ist im Besitz des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein K.d.ö.R. und wird von der Stadt Kempen gepflegt.

Friedhöfe sind in erster Linie Orte des Trauerns und Gedenkens. Daher werden alle Friedhofsbesucher gebeten, sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.
Auf dem Friedhof treffen sich Menschen unterschiedlicher Interessen: Trauernde Hinterbliebene, Erholung suchende Spaziergänger aber auch die auf den Friedhöfen tätigen Dienstleistungserbringer wie Bestatter, Gärtner oder Steinmetze.

Um ein verträgliches Miteinander zu gewährleisten, enthält die Friedhofssatzung entsprechende Ordnungsvorschriften.

Für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Kempen, für die Überlassung von Nutzungsrechten an Grabstätten und die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen der Friedhofsverwaltung der Stadt Kempen werden Gebühren erhoben. Die Gebührentarife sind der jeweils aktuellen Friedhofsgebührensatzung zu entnehmen.

Grabarten-Angebote

Der Tod eines geliebten Menschen ist für die Hinterbliebenen immer mit großen Schmerzen verbunden. Viele Angehörige fühlen sich in dieser schwierigen Zeit überfordert mit den Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Bestattung getroffen werden müssen.

Eine Entscheidung von besonderer Bedeutung ist die Wahl der Grabart. Auf den vier Kempener Friedhöfen werden verschiedene Grabarten angeboten. Mit der Auflistung der Grabarten-Angebote möchte die Friedhofsverwaltung eine Orientierungshilfe an die Hand geben, die diese Wahl erleichtern soll. Für eine persönliche Beratung stehen die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.

Erdreihengrabstätten

GrabartenReihengrabstätten
(einschl. Kinderreihengrabstätten)
Rasen-Reihengrabstätten
Pflegeindividuell gepflegtpflegefreies Rasengrab
Anzahl Stellen11
Belegung1 Sarg oder 1 Urne1 Sarg oder 1 Urne
zusätzliche Belegungsoption
gegen Gebühr
keinekeine
Möglichkeit des Wiedererwerbsneinnein
Ruhezeit25 Jahre
(Kinder < 5 Jahre = 20 Jahre)
25 Jahre
Gestaltungsmöglichkeitjakeine, zentrale Ablagemöglichkeit
Beschriftungsmöglichkeitjazentrale Gedenkplatte
Einfassungindividuell gem. § 32 der Friedhofssatzungkeine
VerfügbarkeitFriedhof Berliner Allee
Friedhof St. Hubert
Friedhof Tönisberg
Friedhof Berliner Allee
Friedhof St. Hubert

Erdwahlgrabstätten

Grabarten Wahlgrabstätten pflegeleichte Wahlgrabstätten
Pflege individuell gepflegt teilweise individuell gepflegt
Anzahl Stellen ein- bis mehrstellig ein- bis mehrstellig
Belegung 1 Sarg oder 1 Urne je Stelle 1 Sarg oder 1 Urne je Stelle
zusätzliche Belegungsoption
gegen Gebühr
2 weitere Urnen 2 weitere Urnen
Möglichkeit des Wiedererwerbs ja ja
Ruhezeit 25 Jahre 25 Jahre
Gestaltungsmöglichkeit ja ja, Teilfläche
Beschriftungsmöglichkeit ja ja
Einfassung individuell gem. § 32 der Friedhofssatzung Einbau durch Friedhofsträger
Verfügbarkeit Friedhof Berliner Allee
Friedhof St. Hubert
Friedhof Tönisberg
Friedhof Berliner Allee
Friedhof St. Hubert
Friedhof Tönisberg

Urnenreihengrabstätten

GrabartenUrnenreihengrabstättenRasen-Urnenreihengrabstätten
Pflegeindividuell gepfegtpflegefreies  Rasengrab
Anzahl Stellen11
Belegung1 Urne1 Urne
zusätzliche Belegungsoption
gegen Gebühr
keinekeine
Möglichkeit des Wiedererwerbsneinnein
Ruhezeit25 Jahre25 Jahre
Gestaltungsmöglichkeitjakeine, zentrale Ablagemöglichkeit
Beschriftungsmöglichkeitjazentrale Gedenkplatte
Einfassungvom Nutzungsberechtigten 
gem. § 31, Abs. 4 der Friedhofssatzung einbauen zu lassen
keine
VerfügbarkeitFriedhof Berliner Allee
Friedhof St. Hubert
Friedhof Tönisberg
Friedhof Berliner Allee
Friedhof St. Hubert

Urnenwahlgrabstätten I

GrabartenUrnen-
wahlgrabstätten
pflegeleichte Urnen-
wahlgrabstätten
Pflegeindividuell gepflegtteilweise individuell gepflegt
Anzahl Stellen22
Belegung1 Urne je Stelle1 Urne je Stelle
zusätzliche Belegungsoption
gegen Gebühr
2 weitere Urnen2 weitere Urnen
Möglichkeit des Wiedererwerbsjaja
Ruhezeit25 Jahre25 Jahre
Gestaltungs-
möglichkeit
jaja, Teilfläche
Beschriftungs-
möglichkeit
jaja
Einfassungvom Nutzungsberechtigten 
gem. § 31 Abs. 4 der Friedhofssatzung einbauen zu lassen
Einbau durch Friedhofsträger
VerfügbarkeitFriedhof Berliner Allee
Friedhof St. Hubert
Friedhof Tönisberg
Friedhof Berliner Allee
Friedhof St. Hubert
Friedhof Tönisberg

Urnenwahlgrabstätten II

Grabartenpflegefreie Urnen-
wahlgrabstätten
Baumgrabstätten
Pflegepflegefreie
Gemeinschafts-
grabanlage
pflegefreie
Gemeinschafts-
grabanlage
Anzahl Stellenmax. 2 
Einzel- oder Partnergrab
max. 2 
Einzel- oder Partnergrab
Belegung1 Urne je Stelle1 Urne je Stelle
zusätzliche Belegungsoption
gegen Gebühr
keinekeine
Möglichkeit des Wiedererwerbsjaja
Ruhezeit25 Jahre25 Jahre
Gestaltungs-
möglichkeit
keine, 
vorgegebene Ablagemöglichkeit
keine, 
vorgegebene Ablagemöglichkeit
Beschriftungs-
möglichkeit
ja, vorgegebene
Gedenksteine
ja, zentrale Stele
Einfassungkeinekeine
VerfügbarkeitFriedhof Berliner Allee
Friedhof St. Hubert
Friedhof Berliner Allee

Häufige Fragen

Friedhof Kerkener Straße

Auf dem Friedhof Kerkener Straße ist ein Erwerb neuer Nutzungsrechte nicht möglich. Nutzungsrechte, die vor dem 30.10.1990 erworben wurden, bleiben unberührt. Nach Ablauf dieser Nutzungsrechte können sie ausschließlich für die Bestattung des Nutzungsberechtigten, der das Nutzungsrecht vor dem 30.10.1990 innehatte, dessen Ehepartner, Geschwister oder Verwandte 1. Grades wiedererworben werden, wobei Bestattungen nur bis zum 31.12.2029 erfolgen.
Ab dem 01.01.2030 sind Bestattungen nicht mehr zulässig

Gemeinschaftsgrabanlage für Tot- und Fehlgeburten

Totgeburten sowie Embryos und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen können in Absprache mit der Stadt Kempen in einer eigens dafür vorgesehenen Gemeinschaftsgrabstätte beigesetzt werden. Die Gemeinschaftsgrabanlage für Tot- und Fehlgeburten besteht nur auf dem Friedhof Berliner Allee.

Muslimisches Grabfeld

Auf dem Friedhof Berliner Allee ist eine Bestattung im Muslimischen Grabfeld in Erdwahlgrabstätten in Absprache mit der Stadt Kempen möglich. Dort können Verstorbene muslimischen Glaubens ihrem Glauben entsprechend in Gebetsrichtung bestattet werden.

Tiefengräber

Tiefengräber sind Einzelgräber, in denen zwei Erdbestattungen übereinander erfolgen können. Tiefengräber bestehen nur auf dem Friedhof Tönisberg.

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