Friedhöfe in Kempen | Grabarten-Angebote
Die Stadt Kempen unterhält vier Friedhöfe:
Der geschlossene Jüdische Friedhof ist im Besitz des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein K.d.ö.R. und wird von der Stadt Kempen gepflegt. |
Friedhöfe sind in erster Linie Orte des Trauerns und Gedenkens. Daher werden alle Friedhofsbesucher gebeten, sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten.
Auf dem Friedhof treffen sich Menschen unterschiedlicher Interessen: Trauernde Hinterbliebene, Erholung suchende Spaziergänger aber auch die auf den Friedhöfen tätigen Dienstleistungserbringer wie Bestatter, Gärtner oder Steinmetze.
Um ein verträgliches Miteinander zu gewährleisten, enthält die Friedhofssatzung entsprechende Ordnungsvorschriften.
Für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Kempen, für die Überlassung von Nutzungsrechten an Grabstätten und die Inanspruchnahme sonstiger Leistungen der Friedhofsverwaltung der Stadt Kempen werden Gebühren erhoben. Die Gebührentarife sind der jeweils aktuellen Friedhofsgebührensatzung zu entnehmen.
Grabarten-Angebote
Der Tod eines geliebten Menschen ist für die Hinterbliebenen immer mit großen Schmerzen verbunden. Viele Angehörige fühlen sich in dieser schwierigen Zeit überfordert mit den Entscheidungen, die im Zusammenhang mit der Bestattung getroffen werden müssen.
Eine Entscheidung von besonderer Bedeutung ist die Wahl der Grabart. Auf den vier Kempener Friedhöfen werden verschiedene Grabarten angeboten. Mit der Auflistung der Grabarten-Angebote möchte die Friedhofsverwaltung eine Orientierungshilfe an die Hand geben, die diese Wahl erleichtern soll. Für eine persönliche Beratung stehen die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung.
Erdreihengrabstätten
Grabarten | Reihengrabstätten (einschl. Kinderreihengrabstätten) | Rasen-Reihengrabstätten |
---|---|---|
Pflege | individuell gepflegt | pflegefreies Rasengrab |
Anzahl Stellen | 1 | 1 |
Belegung | 1 Sarg oder 1 Urne | 1 Sarg oder 1 Urne |
zusätzliche Belegungsoption gegen Gebühr | keine | keine |
Möglichkeit des Wiedererwerbs | nein | nein |
Ruhezeit | 25 Jahre (Kinder < 5 Jahre = 20 Jahre) | 25 Jahre |
Gestaltungsmöglichkeit | ja | keine, zentrale Ablagemöglichkeit |
Beschriftungsmöglichkeit | ja | zentrale Gedenkplatte |
Einfassung | individuell gem. § 32 der Friedhofssatzung | keine |
Verfügbarkeit | Friedhof Berliner Allee Friedhof St. Hubert Friedhof Tönisberg | Friedhof Berliner Allee Friedhof St. Hubert |
Erdwahlgrabstätten
Grabarten | Wahlgrabstätten | pflegeleichte Wahlgrabstätten |
---|---|---|
Pflege | individuell gepflegt | teilweise individuell gepflegt |
Anzahl Stellen | ein- bis mehrstellig | ein- bis mehrstellig |
Belegung | 1 Sarg oder 1 Urne je Stelle | 1 Sarg oder 1 Urne je Stelle |
zusätzliche Belegungsoption gegen Gebühr |
2 weitere Urnen | 2 weitere Urnen |
Möglichkeit des Wiedererwerbs | ja | ja |
Ruhezeit | 25 Jahre | 25 Jahre |
Gestaltungsmöglichkeit | ja | ja, Teilfläche |
Beschriftungsmöglichkeit | ja | ja |
Einfassung | individuell gem. § 32 der Friedhofssatzung | Einbau durch Friedhofsträger |
Verfügbarkeit | Friedhof Berliner Allee Friedhof St. Hubert Friedhof Tönisberg |
Friedhof Berliner Allee Friedhof St. Hubert Friedhof Tönisberg |
Urnenreihengrabstätten
Grabarten | Urnenreihengrabstätten | Rasen-Urnenreihengrabstätten |
---|---|---|
Pflege | individuell gepfegt | pflegefreies Rasengrab |
Anzahl Stellen | 1 | 1 |
Belegung | 1 Urne | 1 Urne |
zusätzliche Belegungsoption gegen Gebühr | keine | keine |
Möglichkeit des Wiedererwerbs | nein | nein |
Ruhezeit | 25 Jahre | 25 Jahre |
Gestaltungsmöglichkeit | ja | keine, zentrale Ablagemöglichkeit |
Beschriftungsmöglichkeit | ja | zentrale Gedenkplatte |
Einfassung | vom Nutzungsberechtigten gem. § 31, Abs. 4 der Friedhofssatzung einbauen zu lassen | keine |
Verfügbarkeit | Friedhof Berliner Allee Friedhof St. Hubert Friedhof Tönisberg | Friedhof Berliner Allee Friedhof St. Hubert |
Urnenwahlgrabstätten I
Grabarten | Urnen- wahlgrabstätten | pflegeleichte Urnen- wahlgrabstätten |
---|---|---|
Pflege | individuell gepflegt | teilweise individuell gepflegt |
Anzahl Stellen | 2 | 2 |
Belegung | 1 Urne je Stelle | 1 Urne je Stelle |
zusätzliche Belegungsoption gegen Gebühr | 2 weitere Urnen | 2 weitere Urnen |
Möglichkeit des Wiedererwerbs | ja | ja |
Ruhezeit | 25 Jahre | 25 Jahre |
Gestaltungs- möglichkeit | ja | ja, Teilfläche |
Beschriftungs- möglichkeit | ja | ja |
Einfassung | vom Nutzungsberechtigten gem. § 31 Abs. 4 der Friedhofssatzung einbauen zu lassen | Einbau durch Friedhofsträger |
Verfügbarkeit | Friedhof Berliner Allee Friedhof St. Hubert Friedhof Tönisberg | Friedhof Berliner Allee Friedhof St. Hubert Friedhof Tönisberg |
Urnenwahlgrabstätten II
Grabarten | pflegefreie Urnen- wahlgrabstätten | Baumgrabstätten |
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Pflege | pflegefreie Gemeinschafts- grabanlage | pflegefreie Gemeinschafts- grabanlage |
Anzahl Stellen | max. 2 Einzel- oder Partnergrab | max. 2 Einzel- oder Partnergrab |
Belegung | 1 Urne je Stelle | 1 Urne je Stelle |
zusätzliche Belegungsoption gegen Gebühr | keine | keine |
Möglichkeit des Wiedererwerbs | ja | ja |
Ruhezeit | 25 Jahre | 25 Jahre |
Gestaltungs- möglichkeit | keine, vorgegebene Ablagemöglichkeit | keine, vorgegebene Ablagemöglichkeit |
Beschriftungs- möglichkeit | ja, vorgegebene Gedenksteine | ja, zentrale Stele |
Einfassung | keine | keine |
Verfügbarkeit | Friedhof Berliner Allee Friedhof St. Hubert | Friedhof Berliner Allee |
Häufige Fragen
Friedhof Kerkener Straße
Auf dem Friedhof Kerkener Straße ist ein Erwerb neuer Nutzungsrechte nicht möglich. Nutzungsrechte, die vor dem 30.10.1990 erworben wurden, bleiben unberührt. Nach Ablauf dieser Nutzungsrechte können sie ausschließlich für die Bestattung des Nutzungsberechtigten, der das Nutzungsrecht vor dem 30.10.1990 innehatte, dessen Ehepartner, Geschwister oder Verwandte 1. Grades wiedererworben werden, wobei Bestattungen nur bis zum 31.12.2029 erfolgen.
Ab dem 01.01.2030 sind Bestattungen nicht mehr zulässig
Gemeinschaftsgrabanlage für Tot- und Fehlgeburten
Totgeburten sowie Embryos und Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen können in Absprache mit der Stadt Kempen in einer eigens dafür vorgesehenen Gemeinschaftsgrabstätte beigesetzt werden. Die Gemeinschaftsgrabanlage für Tot- und Fehlgeburten besteht nur auf dem Friedhof Berliner Allee.
Muslimisches Grabfeld
Auf dem Friedhof Berliner Allee ist eine Bestattung im Muslimischen Grabfeld in Erdwahlgrabstätten in Absprache mit der Stadt Kempen möglich. Dort können Verstorbene muslimischen Glaubens ihrem Glauben entsprechend in Gebetsrichtung bestattet werden.
Tiefengräber
Tiefengräber sind Einzelgräber, in denen zwei Erdbestattungen übereinander erfolgen können. Tiefengräber bestehen nur auf dem Friedhof Tönisberg.