Fundsachen
Sie haben etwas gefunden?
Ab einem Wert von über 10 Euro sind gefundene Gegenstände beim zuständigen Fundamt anzuzeigen. Zuständig ist das Fundamt des Fundortes, d. h. für Kempen die Service-Stelle im Rathaus, für St. Hubert die Service-Stelle in St. Hubert und für Tönisberg die dortige Service-Stelle.
Sie erhalten dann eine Durchschrift der Fundanzeige. Die Fundsache können Sie selber verwahren oder dort abgeben (in der Regel gegen eine Aufbewahrungsgebühr).
Sie haben etwas verloren?
Sollten Sie etwas verloren haben, fragen Sie die Mitarbeiter/innen der Service-Stellen, ob der gesuchte Gegenstand dort abgegeben wurde bzw. ob eine Fundanzeige vorliegt.
Schadensabwicklung
Für die Schadensabwicklung mit Ihrer Versicherung stellt Ihnen die Service-Stelle als Fundamt gerne eine Bescheinigung aus.
Gebührenrahmen
- Bescheinigung auf Formular der Versicherung: 2,00 €
- Bescheinigung des Fundamtes: 5,00 €