© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Fundtiere

Grundsätzlich fallen aufgefundene Heim- und Haustiere unter das Fundrecht (§§ 965 bis 984 BGB). Danach hat der Finder den Fund unverzüglich dem Eigentümer oder der zuständigen Fundbehörde zu melden und darf solch ein Tier keinesfalls einfach behalten. Ob ein Fundtier nach der Meldung ins Tierheim gebracht oder im Eigenheim versorgt wird, steht der Finderin bzw. dem Finder nicht gänzlich frei. Da das Fundtier nicht umgehend Besitz der Finderin bzw. des Finders wird, bedarf es zunächst einer entsprechenden Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde. Sofern möglich kann das Fundtier mit Zustimmung der Ordnungsbehörde auch zunächst vom Finder versorgt werden.

Bei Fundtieren auf dem Gebiet der Stadt Kempen ist das Ordnungsamt der Stadt Kempen zu informieren, wenn die Halterin bzw. der Halter oder die Eigentümerin bzw. der Eigentümer nicht ermittelt werden kann. Außerhalb der Dienstzeiten ist der Bereitschafsdienst des Ordnungsamtes über die Kreisleitstelle Viersen (Tel.: 0 21 62 / 8 19 51 00) zu informieren.

Gefundene Tiere

Gefundene Tiere werden dem Matthias-Neelen-Tierheim e.V. zur Betreuung und ggfls. Erstversorgung zugeführt. Die Adresse lautet:

Matthias-Neelen-Tierheim e.V.
Flothend 34
41334 Nettetal
Tel: 0 21 53 / 37 85
E-Mail: tierheim-nettetal@t-online.de

Das Tierheim nimmt auch kranke bzw. verletzte Fundtiere zur Erstversorgung und Behandlung auf, so dass es seitens der Finderin bzw. des Finders nicht nötig ist, eine Tierarztpraxis aufzusuchen. Es wird an dieser Stelle darauf hingewiesen, das Kosten, sollte ein krankes oder verletztes Fundtier von der Finderin bzw. vom Finder ohne vorherige Rücksprache mit dem Ordnungsamt zu einer Tierarztpraxis verbracht werden, vom Ordnungsamt nicht übernommen werden und von der Finderin bzw. dem Finder zu tragen sind!

Sofern Ihnen ein Tier entlaufen ist, sollten Sie sich zunächst mit dem Ordnungsamt oder der nächsten Polizeidienststelle in Verbindung setzen. Die durch die vorübergehende Unterbringung von Fundtieren entstandenen Kosten sind vom Tierhalter zu erstatten.

Wildlebende Tiere, wie z.B. Igel, Ratten, Kaninchen, Tauben, Vögel und freilebende Katzen sind keine Fundtiere!

Weiterführende Informationen

Hinweise zu Hunden

Hunde haben in der Regel einen Besitzer und sind selten allein unterwegs. Sollten Sie einen Hund alleine vorfinden, könnte er sich eventuell verlaufen haben. Fragen Sie zunächst Ihre Nachbarn, ob jemand den Hund kennt oder schon einmal gesehen hat. Sofern die Hundehalterin oder der Hundehalter für Sie nicht ermittelbar ist, kontaktieren Sie die vorgenannten Dienststellen.

Hinweise zu Katzen

Katzen lieben ausgiebige Spaziergänge, kehren manchmal auch erst nach ein paar Tagen wieder zurück zu Ihrem Eigentümer. Sie sind in der Lage sich selbst zu versorgen, oder organisieren sich ihr Futter zu Hause, bevor es wieder auf ausgiebige Spaziergänge geht. Wenn ihnen Orte gefallen, kommen Katzen immer gerne wieder und verweilen auch dort. Im Winter ist ihr Fellkleid dick genug, um auch bei Minustemperaturen nicht frieren zu müssen.

Richtiges Verhalten

Sie sollten zunächst die Katze ein paar Tage lang beobachten, schauen ob das Tier gepflegt und gut genährt aussieht. Katzen betteln auch nach Futter, wenn sie keinen Hunger haben. Sie haben nichts gegen etwas Wasser oder ein kleines Leckerchen einzuwenden und verweilen auch stundenlang an Orten, die ihnen gefallen. Die Tatsache, dass eine Katze mehrfach in Ihrer Nähe auftaucht ist noch kein Zeichen dafür, dass das Tier kein Zuhause mehr hat. Daher sollten auch regelmäßige Fütterungen unterbleiben. Aus Sicherheitsgründen haben sie oft kein Halsband um. Erst wenn eindeutige Zeichen auftreten, die auf einen schlechten Zustand der Katze hindeuten, sollten Sie handeln.

Hierunter fallen insbesondere ein auffallend ungepflegtes Fell, starker Floh- oder Zeckenbefall, offene Wunden, kahle Stellen im Fell oder ein sehr abgemagerter Korpus.

Das Tier kann in der Obhut des Finders verbleiben, dann ist jedoch das Ordnungsamt zu informieren und besondere Kennzeichen des Tieres sowie Ihre Rufnummer zu hinterlassen. Sollte der Eigentümer beim Ordnungsamt anfragen und die Beschreibung mit der Meldung übereinstimmen, wird ein Kontakt zwischen Finder und Eigentümer hergestellt.

Doch bedenken Sie: Das Tier fühlt sich in der Freiheit am wohlsten. Daher nehmen Sie es nur in Ihre Obhut, wenn Sie sicher sind, dass der Katze geholfen werden muss.

Auf den zweiten Klick

Kontaktinformationen

Kommunaler Ordnungsdienst
Tel.: 0 21 52 / 917-2448

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