© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Gartenbewässerung

Es besteht die Möglichkeit, für die Nutzung von Frischwasser einen geeichten Wasserzähler an eine Abnahmestelle für die Gartenbewässerung einzubauen. Der Einbau muss dem Steueramt schriftlich angezeigt werden. Der Einbau des geeichten Wasserzählers kann von Ihnen selbst vorgenommen werden, oder durch ein Sanitärunternehmen erfolgen. Die Kosten für den Einbau tragen Sie als Grundstückseigentümer*in. Nach Einbau des Zählers veranlasst das Steueramt, dass der Zähler verplombt wird.

Antragstellung

Der Zählerstand muss jeweils mit Stand 31.12. eines Jahres dem Steueramt schriftlich mitgeteilt werden. Bitte fügen Sie der Mitteilung immer ein Foto des Zählerstandes bei.

  • Fragen zum Thema Gebührenbescheid und Erstattung beantworten Ihnen Herr André Milch und Herr Jens Heinemann.
  • Fragen rund um den Einbau und Abnahme beantwortet Ihnen Martin Kammann.

Weiterführende Informationen

Die Erstattung für die Gartenbewässerung nimmt das Steueramt bis Ende April des jeweiligen Folgejahres vor. Sie erhalten hierüber einen gesonderten Bescheid.

Bitte beachten Sie, dass der Wasserzähler geeicht sein muss. Die Stadt Kempen hat das Recht, das Grundstück nach Ankündigung zu betreten, um den Zählerstand zu überprüfen. Das entnommene Wasser darf ausschließlich für die Gartenbewässerung genutzt werden.

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