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Gewerbeanmeldung - Gewerbeummeldung - Gewerbeabmeldung

Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies gem. § 14 Gewerbeordnung (GewO) der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen (Gewerbeanmeldung).

Das Gleiche gilt, wenn der Betrieb verlegt wird, der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder der Name des Gewerbetreibenden geändert wird (Gewerbeummeldung) sowie wenn der Betrieb aufgegeben wird (Gewerbeabmeldung).

Antragstellung

Eine Gewerbeanmeldung ist auch schriftlich per Post, E-Mail oder Fax möglich unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Vordrucke (siehe notwendige Formulare) und Übersendung der entsprechenden Unterlagen (siehe unten). Für eventuelle Rückfragen empfiehlt es sich, Ihre telefonischen Kontaktdaten oder Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. 

Sollten Sie eine andere Person zur Gewerbemeldung beauftragen, benötigt diese eine schriftliche Vollmacht. Außerdem sind sowohl Ihre als auch die Ausweisdokumente vom Bevollmächtigten vorzulegen.

Gebührenrahmen

  • Gewerbeanmeldung und Gewerbeummeldung für natürliche Personen: 26,00 €
  • Gewerbeanmeldung und Gewerbeummeldung für juristische Personen: 33,00 €
  • Gewerbeanmeldung und Gewerbeummeldung für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13,00 €
  • Gewerbeabmeldungen: 0,00 €
  • Ausstellung einer Zweitschrift der Gewerbean- und ummeldung für den Gewerbetreibenden: 15,00 €
Zahlungsarten
  • EC-Cash
  • Überweisung

Auf den zweiten Klick

Rechtsgrundlagen

Benötigte Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass mit einer Meldebescheinigung (ggf. Kopie der Vorder- und Rückseite)
  • gültige Aufenthaltsgenehmigung/Aufenthaltstitel (bei nicht EU-Angehörigen)
  • bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Vorlage der Erlaubnisurkunde
  • Berechtigungsnachweis der Handwerksausübung (Handwerkskarte)
  • Führungszeugnis (bei überwachungsbedürftigem Gewerbe nach § 38 GewO)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (bei überwachungsbedürftigem Gewerbe nach § 38 GewO)
  • aktueller Registerauszug (bei im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eines Amtsgerichtes eingetragenen juristischen Personen)
  • die notarielle Beurkundung des Gesellschaftervertrages zwecks Gewerbeanmeldung auf den/die Gründer/Gesellschafter bis zur Registereintragung (bei in Gründung befindlichen juristischen Personen)
  • bei ausländischen juristischen Personen der Eintragungsnachweis im ausländischen Register mit beglaubigter deutscher Übersetzung
Kontaktinformationen

Gewerbemeldungen können vor Ort nur mit Termin durchgeführt werden. Diese können telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Eine Online Terminvergabe wird zeitnah eingerichtet.

Telefonische Sprechzeiten sind:

  • Dienstag: 8.30 bis 12.30 Uhr
  • Mittwoch: 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 15.30 Uhr  
  • Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr.

Im Regelfall erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung sofort ausgehändigt.

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