© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Grundstücksteilung beantragen

Eine Grundstücksteilung bedeutet, dass ein Grundstücksteil von einem Grundstück abgetrennt und als selbständiges Grundstück beim Grundbuchamt eingeschrieben werden soll.

Diese Grundstücksteilung kann aus städtebaulicher / bauleitplanerischer Sicht neue Verhältnisse schaffen oder bauordnungsrechtliche Zustände verursachen, die der Zustimmung durch die Stadt Kempen als Planungsbehörde bzw. Bauaufsichtsbehörde bedürfen.

Bevor diese amtliche Zustimmung durch die Stadt dem Notariat (Grundbuchamt) nicht vorliegt, darf die Grundstücksteilung grundbuchrechtlich nicht vollzogen werden (sog. Genehmigungsbescheid oder Negativzeugnis).

Durch die Teilung eines Grundstücks dürfen keine baurechtswidrigen Verhältnisse entstehen.

Antragstellung

Ob eine Teilung möglich ist, können Sie am besten durch eine Beratung bei den zuständigen Sachbearbeitern der Bauaufsicht abklären. Für die Grundstücksteilung ist ein öffentlich-bestellter Vermesser notwendig. Dieser reicht den Teilungsantrag bei uns in 3-facher Form ein.

Wird eine Teilungsgenehmigung erteilt oder ein Negativzeugnis ausgestellt, erhalten sie diese sowie den Gebührenbescheid in schriftlicher Form.

Voraussetzungen

Die Genehmigung der Teilung ist nur für bebaute Grundstücke erforderlich.

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