Lebensmittelüberwachung
Zuständig für die Lebensmittelüberwachung sind in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich die Kreisordnungsbehörden. Wenden Sie sich daher bei Bedarf an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen.
Zuständig für die Lebensmittelüberwachung sind in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich die Kreisordnungsbehörden. Wenden Sie sich daher bei Bedarf an das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Kreises Viersen.