Namensänderung
Für eine Namensänderungen kann es verschiedene Gründe geben. Von der rechtlichen Seite gesehen gibt es auch verschiedene Arten von Namensänderungen. So ist z.B. zu unterscheiden, ob es sich um die Änderung eines Vornamens oder des Familiennamens handelt. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Verfahrensweisen und Kosten. Das Standesamt kann in einem persönlichen Gespräch feststellen, welche Art von Namensänderung gewünscht wird und wie in diesem Fall weitergeholfen werden kann.
Vorname: Änderung der Reihenfolge
Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.
Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.
Öffentlich-rechtliche Namensänderung
Möchten Sie Ihren Vor- oder (und) Familiennamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.
Die Entscheidung über eine Namensänderung ist gebührenpflichtig - auch bei einer Ablehnung. Die Gebühr beträgt bei Familiennamensänderungen bis zu 1.200 Euro und bei Vornamensänderungen bis zu 300 Euro.
Antragstellung
Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:
Das Standesamt kann in einem persönlichen Gespräch feststellen, welche Art von Namensänderung gewünscht wird und wie in diesem Fall weitergeholfen werden kann.
Gebührenrahmen
- Beurkundung der Sortiererklärung: 40,00 €
- Bescheinigung über die Namensänderung: 10,00 €
Auf den zweiten Klick
Rechtsgrundlagen
Kontaktinformationen
Bei öffentlich-rechtlichen Namensänderungen ist der Antrag für Kempener Bürger*innen bei der Service-Stelle (Kerstin Nurmi) zu stellen. Der Antrag wird von dort an den Kreis Viersen zur Entscheidung weitergeleitet. Bei der Service-Stelle erhalten Sie auch weitere Informationen.