Parkerleichterungen für Handwerksbetriebe
Handwerks- und Gewerbebetriebe, die Reparatur- oder Montagearbeiten durchführen und zu diesem Zweck spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge einsetzen oder schweres oder umfangreiches Material transportieren müssen, können pauschalierte oder ortsgebundene Ausnahmegenehmigungen für ihre Montage- und Werkstattfahrzeuge beantragen.
Ausnahmegenehmigungen für Handwerksbetriebe berechtigen zum:
- Parken im eingeschränkten Haltverbot / in Haltverbotszonen,
- Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten ohne Entrichtung von Gebühren und ohne Beachtung der Höchstparkdauer,
- Parken auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht ohne Beachtung der Höchstparkdauer und
- Parken auf Bewohnerparkplätzen.
Die Ausnahmegenehmigung berechtigt nicht zum dauerhaften Parken am eigenen Betriebssitz oder in dessen Nahbereich.
Antragstellung
Der Antrag ist beim Ordnungsamt zustellen, hier werden nach Einreichen der vollständigen Antragsunterlagen die Voraussetzungen geprüft.
Voraussetzungen
Durchführung von Reparatur- oder Montagearbeiten und zu diesem Zweck benötigte spezielle Service- oder Werkstattfahrzeuge oder Transport von schwerem/umfangreichen Material.
Bei Pflegediensten liegen keine Voraussetzungen vor.
Fristen
Die Gültigkeit einer Genehmigung ist auf ein Jahr begrenzt.
Gebührenrahmen
- Gültigkeitsbereich Regierungsbezirk Düsseldorf pro Fahrzeug: 105,00 €
- Gültigkeitsbereich NRW pro Fahrzeug: 125,00 €
Weiterführende Informationen
https://www.hwk-duesseldorf.de/handwerkerparkausweis
Die Fahrzeuge müssen auf beiden Fahrzeugseiten mit einer deutlich lesbaren Firmenaufschrift versehen sein. Dem Antrag sind Fotos beizufügen, auf denen sowohl das amtliche Kennzeichen wie auch die Beschriftung des Fahrzeugs ersichtlich sind. (Ggf. kann auch eine Vorführung vereinbart werden).
Die Beschaffenheit der Fahrzeuge muss der auszuübenden Dienstleistung dienlich sein. Privatfahrzeuge sind von einer Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen.
Ausnahmegenehmigungen/Parkausweise können für den Regierungsbezirk Düsseldorf oder auch für ganz NRW beantragt werden.
Auf den zweiten Klick
Rechtsgrundlagen
Benötigte Unterlagen
- Antrag
- Handwerkskarte oder Gewerbekarte
- Kopie Gewerbeanmeldung
- Kopie Fahrzeugschein
- Fotos des Service-/Werkstattfahrzeuges