© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen außerhalb der aG-Regelung

Folgende Personengruppen haben Anspruch auf die Erteilung von Parkerleichterungen:

  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G (Gehbehinderung) und B (Begleitperson) und einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken);
  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G (Gehbehinderung) und B (Begleitperson) und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane;
  • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt;
  • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstliche Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt.

Die Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit entsprechenden Merkzeichen und GdB ist erforderlich.

Bei Unklarheit wird das Versorgungsamt um Prüfung gebeten.

Für EU-Parkausweise für schwerbehinderte Menschen mit Merkzeichen aG sind die Service-Stellen der Stadt Kempen zuständig.

Antragstellung

Die Vorlage des Schwerbehindertenausweises mit entsprechenden Merkzeichen und GdB ist erforderlich.

Bei Unklarheit wird das Versorgungsamt um Prüfung gebeten.

Voraussetzungen

Folgende Personengruppen haben Anspruch auf die Erteilung von Parkerleichterungen

  • blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
  • schwerbehinderte Menschen mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen
  • schwerbehinderte Menschen mit den Merkzeichen G und B und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) sowie gleichzeitig einem GdB von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane. In Nordrhein-Westfalen ist das Merkzeichen B nicht notwendig. Allerdings gelten die Ausweise ohne das Merkzeichen B nur in Nordrhein-Westfalen
  • schwerbehinderte Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt
  • schwerbehinderte Menschen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt
  • Eine Ausnahmegenehmigung kann auch denjenigen schwerbehinderten Menschen erteilt werden, die nach versorgungsärztlicher Feststellung dem vorgenannten Personenkreis gleichzustellen sind

Weiterführende Informationen

Stadt Mönchengladbach  
- Versorgungsamt -
Fliethstrasse 86 – 88
41061 Mönchengladbach
www.moenchengladbach.de

EUTB Kreis Viersen und Umgebung
Herrn Wolfgang Reinsch
Heimbachstraße 19a
41747 Viersen
Telefon 0 21 62 / 8 19 88 15
Email: w.reinsch@lebenshilfe-viersen.de
www.teilhabeberatung.de

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Kontaktinformationen

Die Bearbeitung der Dienstleistungen der Service-Stellen erfolgt nur mit Terminvereinbarung.

Online-Terminreservierung

Diese können Sie vorab über die Online-Terminreservierung buchen. Bitte beachten Sie, dass Sie eine E-Mail-Bestätigung über den von Ihnen gewählten Termin erhalten, in der Sie die Buchung noch abschließend aktivieren müssen.

Vor-Ort-Reservierung

Es besteht auch die Möglichkeit in der Service-Stelle Kempen dienstags und donnerstags zu den angegebenen Zeiten ohne Termin vorzusprechen. Hierzu ist am Anmeldeterminal im Foyer des Rathauses ein Ticket zu ziehen. Die Ticketvergabe ist begrenzt und kann nur nach Verfügbarkeit erfolgen. Hierbei kann es zu Wartezeiten kommen. Fest gebuchte Termine werden vorrangig behandelt. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Di.: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Do.: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

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