Personalausweis
Wenn Sie einen Personalausweis beantragt haben, können Sie hier feststellen, wie der Bearbeitungsstatus ist. Sie benötigen dazu die 10-stellige Antragsnummer, die Ihnen bei Antragstellung ausgehändigt wurde. |
Grundsätzlich haben Sie als deutscher Staatsbürger die Pflicht, einen Personalausweis zu besitzen, sofern Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen.
Ausnahme: Sie besitzen einen gültigen Reisepass.
Auch für Personen unter 16 Jahren kann mit schriftlicher Zustimmung der Sorgeberechtigten ein Personalausweis ausgestellt werden. Die Antragsstellung muss persönlich bei einer der Service-Stellen erfolgen. Eine Vertretung oder Bevollmächtigung ist bei der Antragsstellung nicht möglich.
Der Personalausweis hat das praktische Format einer Scheckkarte und bietet Ihnen darüber hinaus neue Funktionen und viele Einsatzmöglichkeiten in der Online-Welt. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de.
Vorläufiger Personalausweis
Wenn Sie sofort einen Personalausweis benötigen und dies glaubhaft darlegen können, erhalten Sie einen vorläufigen Personalausweis. Gleichzeitig müssen Sie den "normalen" Personalausweis beantragen, Sie benötigen also alle oben beschriebenen Unterlagen.
Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen unmittelbar in einer der Service-Stellen ausgestellt und ist höchstens drei Monate gültig.
Verlust des Personalausweises
Bitte zeigen Sie den Verlust Ihres Personalausweises unverzüglich bei einer der Service-Stellen an und lassen Sie die Online-Ausweisfunktion sperren. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauch sofort erkannt wird. Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Aus dem Ausland wählen Sie 0049 - 116 116 oder 0049 - 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig).
Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde. Die Aufhebung der Sperrung können Sie in einem Bürgeramt veranlassen.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Fristen
Gültigkeit:
- 6 Jahre für Personen bis zum 24. Lebensjahr
- 10 Jahre für Personen über 24 Jahre
Verlängerungen sind nicht möglich
Gebührenrahmen
- Personen ab 24 Jahren: 37,00 €
- Personen unter 24 Jahren: 22,80 €
- Vorläufiger Perssonalausweis (3 Monate Gültigkeit): 10,00 €
Weiterführende Informationen
Befreiung von der Ausweispflicht
In besonderen Fällen kann eine Person von der (Personal-) Ausweispflicht befreit werden. Weitere Informationen unter: Befreiung von der Ausweispflicht
Auf den zweiten Klick
Benötigte Unterlagen
- aktuelles, biometrisches Lichtbild
- alter Personalausweis, auch wenn er ungültig ist
- Kinderreisepass
- das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein (ab Geburt)
- unterschriebene Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile bzw. einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht
- Zusätzlich kann die Vorlage Ihrer Geburtsurkunde / Ihres Familienbuches erforderlich werden, z.B. wenn Sie bisher keinen Personalausweis oder Reisepass besessen haben oder wenn Daten Ihres Personalausweises von den Eintragungen im Melderegister abweichen
Kontaktinformationen
Die Bearbeitung der Dienstleistungen der Service-Stellen erfolgt nur mit Terminvereinbarung.
Online-Terminreservierung
Diese können Sie vorab über die Online-Terminreservierung buchen. Bitte beachten Sie, dass Sie eine E-Mail-Bestätigung über den von Ihnen gewählten Termin erhalten, in der Sie die Buchung noch abschließend aktivieren müssen.
Vor-Ort-Reservierung
Es besteht auch die Möglichkeit in der Service-Stelle Kempen dienstags und donnerstags zu den angegebenen Zeiten ohne Termin vorzusprechen. Hierzu ist am Anmeldeterminal im Foyer des Rathauses ein Ticket zu ziehen. Die Ticketvergabe ist begrenzt und kann nur nach Verfügbarkeit erfolgen. Hierbei kann es zu Wartezeiten kommen. Fest gebuchte Termine werden vorrangig behandelt. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Di.: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Do.: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr