Prozesskostenhilfe
Bei der vorgerichtlichen Rechtsberatung und Rechtsvertretung, einschließlich der Vertretung im obligatorischen Güteverfahren (Verfahren vor einer Gütestelle, das nach Landesrecht gemäß § 15a des Einführungsgesetzes zur Zivilprozessordnung vor dem eigentlichen Prozess vorgeschrieben werden kann), treten bereits Kosten auf. Das sind z.B. Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts, den man aufsucht, um sich über die Rechtslage beraten zu lassen.
Ist ein Bürger nicht in der Lage, diese Kosten zu tragen, kann er nach dem Beratungshilfegesetz einen Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht stellen. Für den Bereich Kempen können Sie diesen Antrag beim Amtsgericht Kempen, Hessenring 43, Tel. 0 21 52 / 1 49 00 stellen.