Reisegewerbekarte beantragen
Ein Reisegewerbe betreibt wer,
- gewerbsmäßig (das heißt, Sie wollen Gewinne erzielen)
- ohne vorhergehende Bestellung (das heißt, der Kunde wird überraschend aufgesucht)
- außerhalb einer gewerblichen Niederlassung (das heißt, Sie sind mobil / zum Beispiel Verkaufswagen oder Verkaufsstand)
- Waren oder Leistungen zum Kauf, Ankauf oder zur Bestellung anbietet (das heißt, auch Werbegespräche) oder
- eine Tätigkeit im Schaustellerbereich ausübt (zum Beispiel Zirkus, Fahrgeschäft, Schießbude oder ähnliches).
Die Erlaubnis wird in Form einer Reisegewerbekarte erteilt. Diese gilt im gesamten Bundesgebiet.
Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie nicht,
- wenn Sie ausschließlich auf nach der Gewerbeordnung festgesetzte Messen, Ausstellungen, Märkten, Jahrmärkten tätig sind. Bitte erkundigen Sie sich in diesen Fällen bei der jeweiligen Gemeinde in der der Markt stattfindet, ob eine Festsetzung erfolgt ist.
- wenn Sie Obst und Gemüse und ähnliches aus eigener Produktion verkaufen. Eventuell benötigen Sie jedoch eine Sondernutzungserlaubnis.
- von einem Verkaufswagen in regelmäßigen, kürzeren Zeitabständen an derselben Stelle Lebensmittel und andere Waren des täglichen Bedarfs vertreiben, zum Beispiel sogenannte „rollende Läden" mit fester Verkaufsroute.
In letzten Fall müssen Sie jedoch den Beginn der Tätigkeit bei der Gewerbemeldestelle anzeigen. Es sei denn, Sie haben bereits eine Gewerbeanzeige für ein Ladenlokal erstattet.
Wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle abgeben wollen, benötigen Sie eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz und keine Reisegewerbekarte.
Wenn Sie nicht selbständig tätig sind, müssen Sie eine beglaubigte Kopie oder eine Zweitschrift der Reisegewerbekarte Ihres Arbeitgebers mit sich führen. Eine Zweitschrift wird von der Behörde ausgestellt, die auch das Original erteilt hat.
Antragstellung
Der Antrag kann ausgefüllt und unterschrieben per Post an das Ordnungsamt geschickt werden. Sie können auch den Antrag unter der Telefaxnummer 0 21 52 / 917-4806 senden oder persönlich abgeben.
Bei der Antragstellung sind konkrete Angaben über den Umfang der beabsichtigten Tätigkeit zu machen.
Fristen
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird die Reisegewerbekarte innerhalb von 3 Werktagen ausgestellt. Die Reisegewerbekarte darf Ihnen erst ausgehändigt werden, wenn Sie sie unterschrieben haben.
Gebührenrahmen
- Reisegewerbekarte (je nach Verwaltungsaufwand): 230,00 € zu 350,00 €
Zahlungsziel: Die Gebühr ist vor Aushändigung der Reisegewerbekarte zu entrichten. - beglaubigte Kopie oder Zweitschrift der Reisegewerbekarte: 15,00 €
Auf den zweiten Klick
Rechtsgrundlagen
Formulare
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Führungszeugnis für Behörden
- Gewerbezentralregisterauszug
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes Kempen
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis über das Vollstreckungsportal der Länder www.vollstreckungsportal.de
- Passfoto
- Handelsregisterauszug (sofern vorhanden)
- Bei Imbisswagen: Gesundheitszeugnis oder Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz, zu beantragen beim Gesundheitsamt Kreis Viersen, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen
- Bei Imbisswagen: Abnahme des Verkaufswagens durch Kreis Viersen, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Rathausmarkt 3, 41747 Viersen
Kontaktinformationen
Dienstag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mittwoch: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr
Freitag: 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Bitte um vorherige Terminvereinbarung!