© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

SEPA-Lastschriftmandat

Das SEPA-Basislastschrift-Mandat ermächtigt den Empfangenden von Zahlungen, fällige Beträge einzuziehen. Das beauftragte Kreditinstitut löst die Lastschrift ein. Das Mandat kann jederzeit durch den Zahlungspflichtigen gekündigt werden. Es erlischt zudem automatisch, wenn seit der letzten Lastschrift 36 Monate vergangen sind.

Die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandats-Referenznummer werden bei jeder Zahlung via Lastschrift angegeben.

Mit der Gläubiger-Identifikationsnummer können Bankkunden nachvollziehen, wer von ihrem Konto Geld abgebucht hat. Die Nummer für die Stadt Kempen ist: DE06ZZZ00000326654
Die Mandatsreferenznummer ist ein eindeutiges Kennzeichen für ein erteiltes Einzugsmandat. Mit dieser Referenznummer können Bankkunden nachvollziehen, wofür eine Lastschrift eingezogen wurde (z.B. Grundbesitzabgaben).

SEPA-Basislastschrift-Mandat

Mit Hilfe des Lastschriftverfahrens (Abbuchung) können Sie sich die Zahlung der nachfolgend beispielhaft aufgeführten städtischen Forderungen wesentlich erleichtern:

  • Grundbesitzabgaben / Hundesteuer
  • Grubenentleerung
  • Gewerbesteuer
  • Kindergarten- / Elternbeiträge
  • Offene Ganztagsschule
  • Essensentgelte
  • Miete / Nebenkosten
  • Pacht / sonstige Entgelte
  • Kanalanschluss- / Erschließungskosten

Falls Sie ein Konto bei einer Sparkasse oder Bank unterhalten, sollten Sie nicht zögern, sich dem Lastschriftverfahren zu bedienen.

Die offenen Forderungen  werden frühestens am Fälligkeitstag (in der Regel zum 01.  bzw. 15. eines Monats) von Ihrem Konto abgebucht.

Ihre Vorteile:
  • Sie zahlen immer den richtigen Betrag, auch wenn sich die Steuer- und Beitragshöhe ändert
  • Sie ersparen sich das lästige Ausstellen von Überweisungen oder Schecks oder das Ändern von Daueraufträgen
  • Sie brauchen keine Zahlungstermine zu überwachen
  • Für Sie gibt es keine peinlichen Mahnungen; so entfallen Mahngebühren und Säumniszuschläge
Kein Risiko:
  • Mit dem Kontoauszug Ihres Geldinstituts erhalten Sie über die vorgenommene Abbuchung eine Quittung
  • Sie sind berechtigt, von Ihrem Geldinstitut binnen 8 Wochen nach der Lastschrift eine Rücküberweisung  zu verlangen, falls Beträge nach Ihrer Ansicht zu Unrecht abgebucht wurden

Antragstellung

Was ist zu veranlassen?

Laden Sie das unten bereitgestellte SEPA-Lastschriftmandat herunter, füllen Sie dieses aus und senden Sie es unterschrieben mit der normalen Post an die Stadtkasse Kempen. Eine Zusendung per Email oder FAX ist leider NICHT ausreichend!

Bitte beachten:
  • Abbuchung von einem Sparkonto ist nicht möglich.
  • Wird die Stadtkasse Kempen im Rahmen des Einzugsverfahrens aus Gründen, die der Abgabepflichtige zu vertreten hat, mit Kosten (z.B. Bankspesen) belastet, so hat  der Abgabepflichtige diese zu tragen.
  • Bei Nichteinlösung der Lastschrift durch die bezogene Bank oder bei Widerspruch gegen eine Lastschrift ist eine weitere Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren erst nach erneuter Ermächtigung der Stadtkasse möglich.

Weitere Auskünfte erteilen Ihnen gerne die Mitarbeitenden der Stadtkasse.

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