© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Sozialhilfe - Hilfe zur Gesundheit

Wenn Sie nicht krankenversichert sind, kann ein Anspruch auf Hilfe zur Gesundheit bestehen.

Leistungen sind möglich als

  • Hilfe bei Krankheit
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Hilfe bei Sterilisation
  • vorbeugende Gesundheitshilfe

Antragstellung

Der Antrag kann formlos durch einen Anruf, per E-Mail oder schriftlich durch Sie oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. Ein Online-Formular steht am Ende der Seite als Formularassistent bereit.

Auf den zweiten Klick

Sie haben das Seitenende erreicht.