Sozialhilfe - Hilfe zur Gesundheit
Wenn Sie nicht krankenversichert sind, kann ein Anspruch auf Hilfe zur Gesundheit bestehen.
Leistungen sind möglich als
- Hilfe bei Krankheit
- Hilfe zur Familienplanung
- Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- Hilfe bei Sterilisation
- vorbeugende Gesundheitshilfe
Antragstellung
Der Antrag kann formlos durch einen Anruf, per E-Mail oder schriftlich durch Sie oder durch eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen. Ein Online-Formular steht am Ende der Seite als Formularassistent bereit.