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Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege

Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen nach dem 7. Kapitel des SGB XII

Im Rahmen der ambulanten Pflege findet die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in der gewohnten, häuslichen Umgebung statt. Die häusliche Pflege wird dabei in der Regel durch Angehörige oder einen ambulanten Pflegedienst sichergestellt.

Die Pflegekassen sind für die ambulanten Leistungen grundsätzlich vorrangiger Leistungsträger. Bei Vorliegen bestimmter gesetzlicher Voraussetzungen besteht jedoch die Möglichkeit, dass pflegebedürftige Menschen, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, durch Sozialhilfe unterstützt werden, sofern die Kosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bezahlt werden können.

Antragstellung

Für die Antragsaufnahme werden Unterlagen über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse benötigt.

Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die u.a. Mitarbeitenden.

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