Sterbefall anzeigen
Ein Sterbefall wird bei dem Standesamt beurkundet, in dessen Bezirk er eingetreten ist.
In der Regel wickelt ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen die Formalitäten mit uns ab und nimmt die gewünschten Urkunden entgegen. Eine persönliche Vorsprache ist nicht notwendig.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass des Anzeigenden bzw. Bestatters
- Personalausweis und evtl. Reisepass des oder der Verstorbenen
- die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
- Stammbuch der Familie bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister der letzten Ehe (bei Vorlage einer beglaubigten Abschrift aus dem Eheregister oder einer Eheurkunde, ausgestellt nach dem 01.01.2009, müssen zusätzlich noch die Geburtsurkunden des/r Verstorbenen und seines Ehepartners vorgelegt werden)
- war die Ehe bereits durch Tod oder Scheidung aufgelöst, so sind entsprechende Nachweise (Sterbeurkunde, Scheidungsurteil) vorzulegen
- bei ledigen Verstorbenen ist eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern vorzulegen.
Fristen
Der Sterbefall muss angezeigt werden bis: spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag.
Auf den zweiten Klick
Rechtsgrundlagen
- § 10 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 29 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 30 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 31 Personenstandsgesetz (PStG)
- § 37 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- § 38 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- § 40 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
- § 3 Absatz 2 Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung NRW - PStVO NRW)