Wohnberechtigungsschein beantragen
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen ist Voraussetzung für den Bezug einer Sozialwohnung.
Grundlage für den Erhalt eines WBS sind die maßgeblichen Einkommensgrenzen. Dafür muss das Bruttojahreseinkommen jeder haushaltsangehörigen Person ermittelt werden.
Die angemessene Wohnungsgröße beträgt in der Regel bei einer Einzelperson 50 qm. Bei jeder weiteren haushaltsangehörigen Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder um 15 qm Wohnfläche.
Antragstellung
Sollten Sie vorab Fragen haben, können Sie gerne die unten angegebenen Mitarbeitenden anrufen!
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Ausstellung eines WBS ist unter anderem die Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen. Die Berechnung ist immer individuell. Deshalb werden Sie gebeten, alle erforderlichen Unterlagen vollständig zur Berechnung einzureichen.
Fristen
Der Wohnberechtigungsschein hat eine Gültigkeit von einem Jahr und gilt in ganz NRW.
Gebührenrahmen
- Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins: 20,00 €
Auf den zweiten Klick
Rechtsgrundlagen
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise
- Schwerbehindertenausweis (soweit vorhanden)
- Nachweis Pflegegrad (soweit vorhanden)