Wohnsitz anmelden - Zuzug nach Kempen
Sie sind nach Kempen gezogen? Dann melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug an.
Die Anmeldepflicht gilt auch für Nebenwohnungen.
Wohnungsgeber*innen bzw. die Wohnungseigentümer*innen müssen den Mieterinnen und Mietern den Einzug schriftlich bestätigen. Die Wohnungsgeberbescheinigung ist stets bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.
Für folgende Lebenslagen sieht das Bundesmeldegesetz künftig zusätzlich zu den bereits geltenden Ausnahmen weitere Ausnahmen von der Meldepflicht vor:
- Wer in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet ist, und für einen nicht länger als sechs Monate dauernden Aufenthalt eine weitere Wohnung bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden. Die Anmeldung muss künftig für diese weitere Wohnung erst nach Ablauf von sechs Monaten erfolgen.
- Für Personen, die sonst im Ausland wohnen und im Inland nicht gemeldet sind, besteht eine Anmeldepflicht erst nach dem Ablauf von drei Monaten.
- Solange Bürgerinnen und Bürger in Deutschland aktuell bei der Meldebehörde gemeldet sind, müssen sie sich nicht anmelden, wenn sie in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder sonstigen Einrichtungen, die der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen oder der Heimerziehung dienen, aufgenommen werden oder dort einziehen.
Antragstellung
Hinweis
Eine Neuheit im Anmeldeverfahren bei der Meldebehörde stellt der „vorausgefüllte Meldeschein“ dar. Der vorausgefüllte Meldeschein ist ein Verfahren zur elektronischen Anforderung von Meldedaten durch die neue Meldebehörde bei der bisherigen Meldebehörde während der Anmeldung. Dies bedeutet, dass im Falle einer Anmeldung die eigenen Meldedaten im automatisierten Verfahren der Meldebehörde am Zuzugsort bereitgestellt werden und damit eine erneute Datenerfassung unnötig wird. Dies führt zu Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Verwaltung und dient zugleich dazu, Fehlerquellen bei der Verarbeitung von Einwohnermeldedaten zu verhindern. Die Meldedaten, die in der Meldebehörde des bisherigen Wohnortes bereits gespeichert sind, machen sich buchstäblich elektronisch auf den Weg zur aktuell zuständigen Meldebehörde, sicher, blitzschnell und aktuell.
Sollten Sie die Anmeldung nicht selber vornehmen, so sind neben den oben angegebenen Unterlagen der unterschriebene Meldeschein und die erteilte Vollmacht vorzulegen!
Informationen zum Datenschutz sind zu finden unter Datenschutz-Info für Meldeangelegenheiten.
Auf den zweiten Klick
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Meldeschein gemäß § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - Anmeldung
- Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Absatz 3 BMG (NUR MIT UNTERSCHRIFT DES EIGENTÜMERS GÜLTIG)
- Vollmacht zur Beantragung und Abholung einer (erweiterten) Meldebescheinigung / Abgabe des von mir unterschriebenen Meldescheins und Entgegennahme der Meldebestätigung
- Widerspruch gegen die Weitergabe meiner Daten nach § 36 Absatz 2, § 42 Absatz 3 oder § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz
- Einwilligung Auskunft Melderegister
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung
- falls vorhanden außerdem: Reisepass - Kinderausweis - Stammbuch
- bei Kindern bis 16 Jahren ist generell bei einem Wohnungswechsel die Zustimmung beider Elternteile erforderlich
Kontaktinformationen
Die Bearbeitung der Dienstleistungen der Service-Stellen erfolgt nur mit Terminvereinbarung.
Online-Terminreservierung
Diese können Sie vorab über die Online-Terminreservierung buchen. Bitte beachten Sie, dass Sie eine E-Mail-Bestätigung über den von Ihnen gewählten Termin erhalten, in der Sie die Buchung noch abschließend aktivieren müssen.
Vor-Ort-Reservierung
Es besteht auch die Möglichkeit in der Service-Stelle Kempen dienstags und donnerstags zu den angegebenen Zeiten ohne Termin vorzusprechen. Hierzu ist am Anmeldeterminal im Foyer des Rathauses ein Ticket zu ziehen. Die Ticketvergabe ist begrenzt und kann nur nach Verfügbarkeit erfolgen. Hierbei kann es zu Wartezeiten kommen. Fest gebuchte Termine werden vorrangig behandelt. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Di.: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Do.: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr