Wohnsitz ummelden - Umzug innerhalb Kempen
Sie sind innerhalb Kempen umgezogen?
Dann melden Sie sich bitte innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug an. Die Ummeldepflicht gilt auch für Nebenwohnungen.
Antragstellung
Sollten Sie die Ummeldung nicht selber vornehmen, so sind neben den unten angegebenen Unterlagen der unterschriebene Meldeschein und die erteilte Vollmacht vorzulegen!
Informationen zum Datenschutz sind zu finden unter Datenschutz-Info für Meldeangelegenheiten.
Weiterführende Informationen
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Auf den zweiten Klick
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Meldeschein gemäß § 23 Absatz 1 Bundesmeldegesetz - Anmeldung
- Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Absatz 3 BMG (NUR MIT UNTERSCHRIFT DES EIGENTÜMERS GÜLTIG)
- Vollmacht zur Beantragung und Abholung einer (erweiterten) Meldebescheinigung / Abgabe des von mir unterschriebenen Meldescheins und Entgegennahme der Meldebestätigung
- Einwilligung Auskunft Melderegister
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis
- Unterschriebene Wohnungsgeberbescheinigung
- bei Kindern bis 16 Jahren ist generell bei einem Wohnungswechsel die Zustimmung beider Elternteile erforderlich
Kontaktinformationen
Die Bearbeitung der Dienstleistungen der Service-Stellen erfolgt nur mit Terminvereinbarung.
Online-Terminreservierung
Diese können Sie vorab über die Online-Terminreservierung buchen. Bitte beachten Sie, dass Sie eine E-Mail-Bestätigung über den von Ihnen gewählten Termin erhalten, in der Sie die Buchung noch abschließend aktivieren müssen.
Vor-Ort-Reservierung
Es besteht auch die Möglichkeit in der Service-Stelle Kempen dienstags und donnerstags zu den angegebenen Zeiten ohne Termin vorzusprechen. Hierzu ist am Anmeldeterminal im Foyer des Rathauses ein Ticket zu ziehen. Die Ticketvergabe ist begrenzt und kann nur nach Verfügbarkeit erfolgen. Hierbei kann es zu Wartezeiten kommen. Fest gebuchte Termine werden vorrangig behandelt. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Di.: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Do.: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr