© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Wohnungsbauförderung durch das Land NRW

Die Wohnungsbauförderung wird durch das Land NRW angeboten. Der Kreis Viersen nimmt die Anträge hierzu entgegen, prüft die Unterlagen und gibt Hilfen und Beratung für das Beantragungsverfahren sowie die Abwicklung der Förderung.

Bei der Entscheidung über die Förderung sind die Familien- sowie die Einkommensverhältnisse maßgeblich. Zuständige Behörde für die Antragstellung sowie die Bewilligung öffentlicher Fördermittel ist der Kreis Viersen.
Informationen zur Antragstellung erhalten Sie auf der Homepage des Kreis Viersen.

Kaufpreisreduzierung für städtische Baugrundstücke

Die Stadt Kempen bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit einer Kaufpreisreduzierung bei städtischen Baugrundstücken an. Bei der Entscheidung über die Reduzierung sind die Familien- sowie die Einkommensverhältnisse maßgeblich. Dabei werden die Einkommensrichtlinien nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW zu Grunde gelegt.

Weiterführende Informationen

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