© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Hundesteuer - An- und Abmeldung eines Hundes

Die Stadt Kempen erhebt für das Halten von Hunden im Stadtgebiet Hundesteuer. Diese ist in der Hundesteuersatzung (HStS) in Verbindung mit dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) der Stadt Kempen geregelt. Steuerpflichtig ist der Hundehalter, d. h. derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat.

Die Höhe der aktuellen Hundesteuer entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Stadt Kempen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Steuerermäßigungen oder Befreiungen möglich. Die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung entnehmen Sie bitte dem § 3 der Hundesteuersatzung und für eine Steuerermäßigung dem § 4 der Hundesteuersatzung. Auskunft erteilt das Steueramt der Stadt Kempen.

An- bzw. Abmelden eines Hundes

Dies können Sie in den Service-Stellen der Stadt Kempen tun.

Anmeldefristen:

  • Innerhalb von zwei Wochen
  • Welpen einer eigenen Hündin: innerhalb von zwei Wochen, nachdem der Welpe drei Monate alt geworden ist.
  • Soweit ein Hund zur Pflege, Verwahrung, Haltung auf Probe oder zum Anlernen aufgenommen wird, ist die Anmeldung vorzunehmen, wenn ein Zeitraum von zwei Monaten überschritten wird.

Zur Abmeldung eines Hundes ist die Hundemarke und je nach Grund der Abmeldung die Adresse des neuen Hundehalters oder die tierärztliche Bescheinigung über das Einschläfern des Hundes erforderlich.

Bei Verlust der Hundemarke kann gegen eine Gebühr von 1,50 Euro eine Ersatzmarke ausgestellt werden.

Gefährliche Hunde

Eine Übersicht der "gefährlichen Hunde" finden Sie im § 2 Abs. 2 unserer Hundesteuersatzung (HStS).

Ordnungsbehördliche Anmeldung

Nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) müssen große und sogenannte gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen darüber hinaus beim Ordnungsamt gemeldet werden. Das Halten ist mit Auflagen versehen. Auskunft darüber erteilt das Ordnungsamt.

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Kontaktinformationen

Die Bearbeitung der Dienstleistungen der Service-Stellen erfolgt nur mit Terminvereinbarung.

Online-Terminreservierung

Diese können Sie vorab über die Online-Terminreservierung buchen. Bitte beachten Sie, dass Sie eine E-Mail-Bestätigung über den von Ihnen gewählten Termin erhalten, in der Sie die Buchung noch abschließend aktivieren müssen.

Vor-Ort-Reservierung

Es besteht auch die Möglichkeit in der Service-Stelle Kempen dienstags und donnerstags zu den angegebenen Zeiten ohne Termin vorzusprechen. Hierzu ist am Anmeldeterminal im Foyer des Rathauses ein Ticket zu ziehen. Die Ticketvergabe ist begrenzt und kann nur nach Verfügbarkeit erfolgen. Hierbei kann es zu Wartezeiten kommen. Fest gebuchte Termine werden vorrangig behandelt. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Di.: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 15 Uhr
Do.: 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

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