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Vierte Runde der Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Kempen

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Bürgerinnen und Bürger können sich jetzt im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe 4 in der Zeit vom 22.05.2024 bis zum 12.06.2024 mit Hinweisen zum Thema Lärm an die Stadt Kempen wenden und die Aufstellung des Lärmaktionsplans unterstützen.

Hintergrund

Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.

Im Rahmen der Umgebungslärmrichtlinie geht es nicht um den Lärm in der Nachbarschaft oder von Veranstaltungen. Vielmehr geht es um den dauerhaften Lärm, der durch den Straßen-, Luft- und Schienenverkehr entsteht. Sogenannter Nachbarschaftslärm, der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln oder von Sportanlagen zählen ebenfalls nicht zum Umgebungslärm.

Umsetzung

Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein städtisches Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. In Nordrhein-Westfalen sind die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben zuständig, mit Ausnahme der Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Dort ist das Eisenbahn-Bundesamt für die Maßnahmen in Bundeshoheit zuständig. Die Lärmkartierung führt in Nordrhein-Westfalen das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) durch und stellt die Ergebnisse den Städten und Gemeinden zur Verfügung.

Beteiligung

Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Stadt Kempen bietet daher allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Fachbehörden in der Zeit vom 22. Mai bis 12. Juni 2024 die Möglichkeit zur Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.

Alle benötigten Unterlagen (Entwurf, Bericht zur Lärmkartierung sowie der Link zu den Lärmkarten) können unter Lärmaktionsplanung eingesehen werden.

Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen und Hinweise auf ein konkretes lokales Lärmproblem geben oder konkrete Vorschläge zur Minderung einer Lärmbelastung machen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen (E-Mail: umwelt@kempen.de), bei Bedarf aber auch auf einem anderen Wege abgegeben werden können.

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