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Wichtige Informationen zur Bundestagswahl 2025

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Die Stadt Kempen informiert alle Wahlberechtigten über die anstehenden Termine und Abläufe rund um die Bundestagswahl 2025. 

Versand der Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl 2025 werden voraussichtlich am 23. Januar 2025 verschickt.

Alle Wahlberechtigten erhalten ihre persönliche Benachrichtigung rechtzeitig per Post. Die Wahlbenachrichtigung erhält die Information über das jeweilige Wahllokal. Aufgrund von Karnevalsveranstaltungen mussten Wahllokale abgeändert werden. Es sollte daher genau nachgesehen werden, welches Wahllokal auf der Benachrichtigung genannt wird. Mithilfe der Angaben auf der Wahlbenachrichtigung kann auch die formkorrekte Beantragung der Briefwahlunterlagen erfolgen. 

Wahlamt ab 27. Januar 2025 erreichbar

Ab dem 27. Januar 2025 öffnet das Wahlamt der Stadt Kempen für Auskünfte und Anliegen in der Schorndorfer Straße 18, 47906 Kempen. Die Öffnungszeiten des Wahlamtes sind: 

Montag bis Freitag: 8 bis 13 Uhr
Montag und Mittwoch 14 bis 16.30 Uhr 
Dienstag und Donnerstag 14 bis 18 Uhr 
Freitag (07.02. und 14.02.2025) 14 bis 16.30 Uhr 
Samstag (08.02. und 15.02.2025) 10 bis 14 Uhr 
Freitag (21.02.2025) 8 bis 15 Uhr 
Samstag (22.02.2025) 10 bis 12 Uhr

Briefwahl

Aufgrund vermehrter Anfragen zur Beantragung von Briefwahlunterlagen weist das Wahlamt daraufhin, dass Briefwahlunterlagen nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung am einfachsten über den dort aufgedruckten QR-Code mit dem Handy beantragt werden können. Bei Nutzung des QR-Code ist das Formular bereits vorausgefüllt und nur das Geburtsdatum muss noch ergänzt werden. Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch bereits jetzt per Online-Formular beantragt werden.

Die Beantragung der Wahlunterlagen über diese beiden Wege ist der schnellste und sicherste Weg, da die Anträge direkt im Wahlverfahren geprüft und gespeichert werden. Schlussendlich kann auch per E-Mail der Wahlbriefantrag gestellt werden, dies jedoch immer nur für den/die Wahlberechtigte persönlich. Eine telefonische Antragsstellung ist nicht möglich. 

Die Details zu den Antragsvoraussetzungen und Wegen finden Sie im Detail unter "Briefwahl" oder können telefonisch im Briefwahlbüro unter der 02152 / 917-4935 erfragt werden. 

Versand der Stimmzettel

Die Stimmzettel für die Bundestagswahl 2025 werden voraussichtlich erst Anfang Februar gedruckt und stehen der Stadt Kempen ab dem 7. Februar 2025 für den Versand der Briefwahlunterlagen zur Verfügung. 
Mit dem Erhalt der Briefwahlunterlagen inkl. Stimmzettel kann somit frühestens ab dem 10. Februar 2025 gerechnet werden. 

Wahlberechtigte, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, werden gebeten, den Erhalt ihrer Unterlagen rechtzeitig zu prüfen und bei fehlendem Erhalt schnellstmöglich Kontakt mit dem Wahlamt aufzunehmen. Eine erneute Ausstellung verloren gegangener oder nicht zugestellter Wahlbriefe ist nur bis zum 22.02.2025 um 12 Uhr möglich. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen bis zum 23.02.2025 um 18 Uhr im Wahlamt eingegangen sein, damit die Stimme bei Auszählung berücksichtigt werden kann. 

Die Stadt Kempen bittet alle Wahlberechtigten, die Informationen und Termine zu beachten, um eine reibungslose Teilnahme an der Bundestagswahl 2025 zu gewährleisten. 

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