Zentrenkonzept
Die Erhaltung einer lebendigen Innenstadt, sowie die Erhaltung des historischen Stadtkerns, war und ist ein vorrangiges Ziel der Stadtentwicklung in Kempen. Die Qualität der Innenstädte und Stadtteilzentren bestimmt im hohen Maße die regionale Bedeutung einer Stadt. Intakte Stadtzentren mit einer Konzentration der privaten und öffentlichen Versorgungseinrichtungen sichern zudem langfristig eine wohnungsnahe Versorgung aller Bevölkerungskreise mit Waren und Dienstleistungen.
Die Innenstadt soll eine Vielzahl von Funktionen und ein großes Angebot an Dienstleistungen, Gastronomie und erlebnisorientiertem Einkauf bereitstellen. Dem Einzelhandel kommt für diese Zentren eine Schlüsselfunktion zu. Nur durch Konzentration des zentrenrelevanten Einzelhandels auf die Innenstadt und die Stadtteilzentren, kann deren Vielfalt und Attraktivität erhalten werden.
Lediglich die Einzelhandelsbetriebe, die aufgrund ihrer Betriebsstruktur und des Vertriebsweges in kleinteiligen, innerstädtischen Strukturen keinen Raum finden (großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevantem Sortiment), müssen an hierfür geeigneten Standorten außerhalb der gewachsenen Ortskerne angesiedelt werden. Doch auch bei diesen Betriebsformen stärkt eine Konzentration dieser Nutzung auf wenige Flächen die Zentralität der Stadt.
Die besondere städtebauliche Relevanz des Einzelhandels hatte die Stadt Kempen veranlasst, bereits im Jahr 1994 ein "Konzept zur Sicherung der Einzelhandelsstrukturen in den Versorgungszentren" zu beschließen. Kurz genannt "Zentrenkonzept".
Die genannten Zielsetzungen des Zentrenkonzeptes wurden in den vergangen Jahren durch die Schaffung von verbindlichem Planungsrecht (Bebauungsplan) umgesetzt.
Die Entwicklungen im Einzelhandel (Trend zur Großflächigkeit bei den Nahversorgern, Online-Handel) und die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Steuerung des Einzelhandels waren Anlass zur Erarbeitung eines neuen Einzelhandelskonzeptes. Es ist dies bereits die zweite Überarbeitung des aktualisierten Konzeptes aus dem Jahr 1995.
Das Konzept umfasst im Wesentlichen drei Bestandteile:
- Sortimentskonzept „Kempener Liste“
- Zentren- und Standortkonzept (einschl. Zentraler Versorgungsbereiche)
- Steuerungsempfehlungen zur Einzelhandelsentwicklung.
Dieses Konzept ist vom Rat der Stadt Kempen am 19.05.2020 als verbindliche Grundlage für das Verwaltungshandeln beschlossen worden. Ziel ist es, die Qualität der historischen Altstadt von Kempen mit ihrem vielfältigen Angebotsmix aus Einzelhandel, Gastronomie, Dienstleistungen zu erhalten und konsequent weiter zu entwickeln.
Damit dieses Einkaufserlebnis auch zukünftig erlebbar bleibt, ist es notwendig, dass weiterhin alle beteiligten Akteure die Grundsätze der Stadtentwicklung Kempens anerkennen und auf einer gemeinsamen Linie umsetzen.
Die im Zentrenkonzept formulierten Zielsetzungen werden auch künftig bei der Stadtentwicklung und insbesondere bei der Aufstellung von Bauleitplänen berücksichtigt.