© © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Winterdienst

In der Winterzeit ist das Freihalten der Verkehrsflächen (öffentliche Straßen, Wege und Plätze) und die Gefahrenbeseitigung von Schnee, Eis und Glätte Aufgabe der Stadt (Ausnahmen sind u.a. die Gehwege für welche die Eigentümer verantwortlich sind).

Die notwendigen Kontrollen für den öffentlichen Bereich werden vom Baubetriebshof durchgeführt. In der Zeit zwischen 17 Uhr bis 7 Uhr erfolgt dies durch den Bereitschaftsdienst des Baubetriebshofes.
Diesen erreichen Sie unter Tel. 01 70 / 76 37 444.

Je nach Wetterlage entscheiden die Kontrolleure, ob und in welchem Umfang der Streudienst tätig werden muss und gibt die entsprechenden Anweisungen weiter.

Gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kempen sind die Eigentümer der, an die Straßen angrenzenden Grundstücke (auch unbebaute Grundstücke), für die Reinigung und Winterwartung der Gehwege (Bürgersteige) verantwortlich. Als Gehwege gelten auch die gemeinsamen Rad- und Gehwege bzw. die Streifen von 1,50 m Breite bei Fußgängergeschäftsstraßen bzw. verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen).

In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee bzw. entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Die Gehwege sowie die Streifen von 1,50 m Breite bei Fußgängergeschäftsstraßen und den sonstigen in einer Ebene ohne abgesetzten Gehwege angelegten Straßen sind von Schnee freizuhalten und mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Der Schnee ist so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr nicht mehr als unvermeidbar gefährdet bzw. behindert wird. Die Einläufe der Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Schnee und Eis freizuhalten.

Auf den zweiten Klick

Sie haben das Seitenende erreicht.