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Artenschutz

Unter Artenschutz wird ganz allgemein der Schutz von bedrohten Tier- und Pflanzenarten sowie der Schutz ihrer Lebensräume verstanden. Ziel ist es die Biodiversität unseres Planeten zu bewahren und damit das Zusammenwirken der verschiedenen Ökosysteme zu erhalten.

Der Rückgang der Artenvielfalt hat auch Auswirkungen auf das Leben des Menschen. Für den Rückgang der Artenvielfalt und das Aussterben von Arten sind vor allem die Ausbeutung von Land, Tier und Natur durch den Menschen, aber auch Umweltverschmutzungen von Wäldern, Meeren und anderen Ökosystemen und nicht zuletzt der Klimawandel verantwortlich.

Auch heimische Tierarten sind in ihren Beständen bedroht oder sogar vom Aussterben bedroht. Hier kann jeder Einzelne helfen, z.B. durch mehr Biodiversität im heimischen Garten.

Gefahren für den Igel im urbanen Raum

Die Bestände des Braunbrustigels (Erinaceus europaeus) sind in den vergangenen Jahren in Europa stark rückläufig. Die Gründe dafür sind vielfältig. 

Im urbanen Siedlungsbereich konnte der Igel als Kulturfolger in naturnah gestalteten Parks und Gärten einen Ersatzlebensraum finden, der ihm eine ausreichend gute Lebensgrundlage bietet. Zwar sanken die Igelpopulationen auch in den Städten, jedoch zeigte sich, dass die Bestandsdichten der Tiere im urbanen Raum höher sind als im ländlichen Raum. Somit dienen städtische Lebensräume als wichtige Refugien für Igel. Dennoch gibt es auch hier zahlreiche Gefahren, denen der Igel schutzlos ausgesetzt ist:

Insektenschwund

Dem Igel dienen Insekten als Hauptnahrungsquelle. Für seinen Winterschlaf benötigt er ausreichend Fettreserven. Auch die Milchproduktion für die Jungtieraufzucht ist abhängig von der aufgenommenen Nahrungsmenge der weiblichen Tiere. Findet der Igel nicht genügend Insekten, kann er seinen Nachwuchs nicht ausreichend versorgen und schafft es nicht, die kalten Monate zu überstehen.

Straßenverkehr

Straßen sind für Igel schwer überwindbare Barrieren, die den Lebensraum des Igels erheblich verkleinern. Nur wenige Tiere erreichen die benachbarten Gebiete. Aufgrund der Lebensraumzerschneidung entstehen isolierte Igelpopulationen. Der fehlende genetische Austausch gefährdet längerfristig das Überleben der Art.

Schottergärten

Um sich vermeintliche Gartenarbeit zu ersparen, werden vielerorts Schottergärten angelegt. Für den Igel sind Schottergärten lebensfeindliche Habitate, da die Tiere weder Versteckmöglichkeiten noch Nahrung finden können. Schottergärten tragen daher zum Verlust der heimischen Artenvielfalt bei.

Chemische Pflanzenschutzmittel

Der Einsatz von chemischen Pflanzenschutzmitteln, Unkrautvernichtern und Düngemitteln tötet einen Großteil der Insekten ab, von denen sich der Igel ernährt. Die Tiere können somit nicht mehr ausreichend Nahrung finden. Zusätzlich kann es zu schweren gesundheitlichen Schäden kommen, wenn die Tiere mit den chemischen Substanzen in Kontakt kommen oder diese durch die Nahrung aufnehmen.

 

Mähroboter

Unbeaufsichtigte Mähroboter können für Igel eine große Gefahr darstellen. Viele Mähroboter sind nicht in der Lage, zwischen einer Rasenkante und einem Tier zu unterscheiden. Es konnte nachgewiesen werden, dass Mähroboter über ihre Kamera und Ultraschallsensoren Tiere nicht immer direkt als Hindernis erkennen, weswegen es oft zu Kollisionen mit den Tieren kommt, bevor der Mähroboter danach versucht, die Fahrtrichtung zu wechseln und auszuweichen. Vor allem kleine Igel (bis zu 200 Gramm) sind hierbei gefährdet. Die scharfen Klingen der Mähroboter können verschieden starke Schnittverletzungen an Schnauze, Bauch und Rücken verursachen.

Igel sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 c Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. V. m. § 1 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) besonders geschützt. Hier gelten die Zugriffsverbote des (§ 44 Abs. 1 BNatSchG):

“Es ist verboten Igeln nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen sowie Nester aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.”

In § 3 Abs. 2 BNatSchG heißt es:

“Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörden überwachen die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und treffen nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen, um deren Einhaltung sicherzustellen, soweit nichts anderes bestimmt ist.”

Die zuständige Behörde ist in diesem Fall die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Viersen als Sonderordnungsbehörde.

Daher hat der Kreis Viersen mit Beginn zum 01.01.2025 eine Allgemeinverfügung zum Verbot der nächtlichen Inbetriebnahme von Mährobotern im Bereich des Kreises Viersen erlassen.

Demnach ist eine Inbetriebnahme von Mährobotern in der Zeit zwischen einer halben Stunde vor Sonnenuntergang bis eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind:

  1. Rasenflächen auf Dachflächen,
  2. hermetisch eingeschlossene Rasenflächen,
  3. der Betrieb von Mährobotern, welche mit technischen Vorrichtungen ausgestattet sind, die nachweislich einen Kontakt der Scherblätter mit Igeln oder anderen kleinen Wirbeltieren verhindern.

Weitere Hinweise rund um den Igel sowie Hilfe bei verletzten Igeln

Wenn Sie weitere Informationen rund um das Thema Igel und wie Sie Igel unterstützen können oder wenn Sie verletzte Igel finden, finden Sie u.a. unter folgenden Links:

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