Das GEG
Die Regelungen des GEG sind wichtig vor allem mit Blick auf die Frage, welche Heizungsanlagen in Zukunft genutzt werden dürfen.
Weitere InfosDas Wärmeplanungsgesetz (WPG) und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Beide Gesetze wirken darauf hin, dass Deutschland die Klimaschutzziele der Bundesregierung, die Klimaneutralität bis 2045, erreichen kann.
Für die Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das Zusammenwirken der beiden Gesetze einige Änderungen, die vor allem in den Bereich der Wärmeerzeugung fallen. So soll laut WPG die Wärmeversorgung bis 2045 treibhausgasneutral gestaltet werden.
Bei der im WPG festgelegten sogenannten Kommunalen Wärmeplanung handelt es sich in erster Linie um ein Instrument für eine strategische Fachplanung, welche auf kommunaler Ebene die Umgestaltung des Wärmesektors, hier vor allem der leitungsgebundenen Wärmeversorgung, für eine klimaneutrale Zukunft vereinfachen soll. Da es sich bei der Kommunalen Wärmeplanung um ein strategisches Planungsinstrument handelt, ist sie rechtlich unverbindlich. Ziel ist dennoch, eine Strategie zu entwickeln, die zum einen lokale Akteurinnen und Akteure in Kempen in die Gestaltung mit einbezieht und zum anderen sicherstellen soll, dass getroffene Entscheidungen aus wissenschaftlicher und ökonomischer Sicht sinnvoll sind. Entscheidungen über die zukünftige Wärmeversorgung wirken sich über einen langen Zeitraum aus. Umso wichtiger ist eine gründliche Analyse des Status quo, sowie die Erhebung von Potenzialen in Kempen. Dies ermöglicht eine klimagerechte und vor allem für alle Bürgerinnen und Bürger tragbare Lösung für eine zukünftig klimaneutrale Wärmeversorgung.
Der Ablauf zur Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung ist festgeschrieben und beinhaltet im Wesentlichen vier Schritte:
Die Gestaltung des zukünftigen Wärmesektors erfolgt über zwei Hebel: Der Wärmeverbrauch muss möglichst minimiert werden. Dies geschieht über Einsparmaßnahmen sowie energetische Gebäudesanierungen. Der noch verbleibende Bedarf muss zunehmend durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Dabei variieren die lokalen Gegebenheiten und somit die nötigen Transformationen von Kommune zu Kommune sehr stark.
Weitere Informationen zu den einzelnen Schritten sind im FAQ zu finden.
Bestandsanalyse | Potenzialanalyse | Zielszenarios | Wärmewendestrategie |
---|---|---|---|
|
|
|
|
Das Land Nordrhein-Westfalen muss im Rahmen des WPG die Erstellung der Wärmeplanung durch die Kommunen gewährleisten. Für Kempen als Kommune mit weniger als 100.000 Einwohnern bedeutet das, dass eine Wärmeplanung bis spätestens zum 30. Juni 2028 erstellt werden muss.
Die Stadt Kempen hat sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigt und sich dementsprechend schon auf den Weg gemacht. In Kooperation mit der BMU Energy Consulting GmbH stellt sich die Stadt Kempen dieser Herausforderung. In enger Zusammenarbeit mit den Fachämtern der Stadtverwaltung sowie den Stadtwerken Kempen, wird in den kommenden Monaten die Wärmeplanung erarbeitet um herauszufinden, wie die klimaneutrale Wärmewende in Kempen gelingen kann. Mit einer Fertigstellung ist im Jahr 2025 zu rechnen.
Auf dieser Seite werden hierzu alle relevanten Informationen zusammengetragen und über den aktuellen Stand der Kommunalen Wärmeplanung informiert. Fragen und Anregungen können darüber hinaus gerne per E-Mail an umwelt@kempen.de gestellt werden.
Das Projektteam führt derzeit die Bestandsanalyse durch, in der umfassende Daten zusammengetragen werden. Es wird intensiv daran gearbeitet, relevante Informationen zu sammeln und zu analysieren, um ein ganzheitliches Verständnis der aktuellen Situation zu entwickeln. Die Bestandsanalyse ist ein elementarer Baustein der gesamten Wärmeplanung, da hierauf die weiteren Schritte aufbauen.
Um über das Thema weitergehend zu informieren und die Gelegenheit für Fragen einzuräumen, veranstaltet das Referat für Umwelt und Klimaschutz der Stadt Kempen gemeinsam mit dem Ingenieurbüro BMU Energy Consulting GmbH und den Stadtwerken Kempen GmbH eine Online-Informationsveranstaltung. Diese findet statt am 02. September 2024 um 18:00 Uhr. Die Teilnahme ist kostenlos und eine Anmeldung ist nicht nötig!
Zur Online-Veranstaltung gelangt man über folgenden Link: https://meet.goto.com/243213917
Die „Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Kempen“ (Förderkennzeichen: 67K25897) wird gefördert durch:
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.“
Weitere Informationen, wie die Kommunale Wärmeplanung allgemein in Nordrhein-Westfalen umgesetzt werden soll, finden Sie auf der Seite der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz NRW.Energy4Climate.
Zudem können Sie im FAQ weitere Informationen zu wichtigen Fragen im Rahmen des WPG und GEG finden.
Die Regelungen des GEG sind wichtig vor allem mit Blick auf die Frage, welche Heizungsanlagen in Zukunft genutzt werden dürfen.
Weitere InfosMit einem KfW-Förderprogramm gibt es für Privatpersonen und Wohngebäude die Möglichkeit, hohe Zuschüsse zu erhalten.
Weitere InfosHier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema der Wärmeplanung und des Gebäudeenergiegesetzes.
Weitere Infos