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Heizungsförderung für Privatpersonen - KfW Förderprogramm Nummer 458

Aufgrund der gesetzlichen Änderungen, die mit dem GEG sowie der Kommunalen Wärmeplanung einhergehen, werden auf Eigentümerinnen und Eigentümer und Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer Investitionen zukommen. Diese werden vor allem im Bereich der Erneuerung von Heizungsanlagen erforderlich sein. Um die Klimaschutzziele erreichen zu können und den Ausstoß von Treibhausgasen zu verringern, fördert unter anderem die Bundesregierung den Heizungstausch. Seit 2024 gibt es mit dem KfW Förderprogramm Nummer 458 für Privatpersonen und Wohngebäude die Möglichkeit, hohe Zuschüsse zu erhalten. Bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten einer klimafreundlichen Heizung können als Zuschuss ausgezahlt werden. 

Seit Februar 2024 sind Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern antragsberechtigt und seit Mai 2024 sind Eigentümerinnen und Eigentümer von Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum ebenfalls antragsberechtigt. Ab August 2024 können zudem Eigentümerinnen und Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern und Eigentümerinnen und Eigentümer von Eigentumswohnungen in WEG mit Maßnahmen am Sondereigentum einen Antrag stellen.

  • Ob es in Ihrem individuellen Fall einen Zuschuss zum Heizungstausch gibt, können Sie mithilfe des unverbindlichen Vorab-Checks der KfW herausfinden.
  • Viele weitere Antworten zu Fragen rund um die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden sich auf der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eingerichteten Seite.
  • Sollten neben dem Heizungstausch auch noch weitere Maßnahmen, beispielsweise eine energetische Sanierung, an Ihrer Immobilie geplant sein, so bietet das Fördernavi der Landesgesellschaft NRW.Energy4Climate eine Übersicht über weitere Fördermöglichkeiten Ihres Vorhabens.
  • Das Fördernavi fasst außerdem die wichtigsten Punkte der weiteren Förderprogramme von Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen zusammen. Eine professionelle Beratung durch einen Energie-Effizienz-Experten (EEE) wird aber vor dem Maßnahmenbeginn trotzdem dringend empfohlen. Nicht nur klärt der EEE im Vorfeld über technische Möglichkeiten und sinnvolle Maßnahmen zur eigenen Immobilie auf. Die Beratung ist auch für die Inanspruchnahme vieler Fördermittel zwingend erforderlich. 
  • EEE können Sie über das Angebot ALTBAUNEU des Kreises Viersen sowie das Portal Energie-Effizienz-Experten (EEE) finden und mit diesen Termine zur Begutachtung und Analyse Ihrer Immobilie vereinbaren.
  • Zudem ist es ratsam vor einem Projektbeginn, insbesondere wenn das Projekt umfassend geplant ist, verschiedene Angebote und Beratungen von Fach-Handwerksbetrieben einzuholen. Hier kann sich ein Vergleich, auch finanziell, durchaus lohnen. Lokale Fach-Handwerksbetriebe finden Sie unter anderem über die Internetseite des Fachverbands Elektro- und Informationstechnische Handwerke sowie über www.lokaleshandwerk.de oder die Kreishandwerkerschaft Krefeld/Viersen/Neuss.
  • Tipp: Auch die Leistungen von EEE sind teils mit bis zu 80 Prozent über die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude förderfähig. Weitere Einzelheiten erfahren Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • Grundlegende Informationen finden Sie auch zusammengefasst nochmals unter "Förderung". 

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