Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos
Die Stadt Kempen möchte den Verkehr umweltfreundlicher machen und dafür eine flächendeckende, bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im öffentlichen Straßenraum aufbauen. Allerdings stellt die Stadt selbst keine Ladestationen auf und betreibt sie auch nicht. Stattdessen gibt sie privaten Investoren die Möglichkeit, dies zu tun. Vor diesem Hintergrund steuert die Stadt den eigenverantwortlichen Ausbau der E-Ladeinfrastruktur durch private Investoren auf der Grundlage von straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnissen im öffentlichen Straßenraum.
Hierzu stellt die Stadt Kempen sukzessive Standortbündel mit jeweils 4 bis 7 geeigneten und vorgeprüften Flächen für Ladesäulen zur Verfügung. Das von der Stadt Kempen entwickelte 2-stufige Verteilungsverfahren gewährt interessierten Ladeinfrastrukturbetreibern einen wettbewerblichen und diskriminierungsfreien Zugang zu den öffentlichen Flächen und mündet in der Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. Detaillierte Informationen zum Verteilverfahren sowie die für die Interessensbekundung und die spätere Beantragung von Sondernutzungserlaubnissen notwendigen Antragsunterlagen finden Sie in der geltenden Richtlinie für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von E-Ladesäulen im Stadtgebiet der Stadt Kempen.
In einem nächsten Schritt lädt die Stadt Kempen im Falle mehrerer Interessensbekundungen pro Standortbündel die teilnahmeberechtigten Interessenten für die Verlosung der Bündel ein. Mittels Losverfahren werden die Standortbündel dann an die Interessenten vergeben. Die Gewinner der Lose können daraufhin innerhalb einer Frist von 3 Monaten einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis für die Standorte des Bündels stellen. Die Sondernutzungserlaubnis wird unter Erfüllung der Eignungs- und Leistungsanforderungen gemäß der Richtlinie für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Errichtung von E-Ladesäulen im Stadtgebiet Kempen erteilt. Werden Sondernutzungsanträge später als drei Monate nach der Verlosung eingereicht, so können diese nicht berücksichtigt werden. Ebenso können Sondernutzungsanträge nur berücksichtigt werden, wenn diese für alle Standorte eines Bündels gestellt werden. Andernfalls wird das gesamte Bündel neu ausgeschrieben. Die Sondernutzungserlaubnisse gelten jeweils für eine Dauer von 10 Jahren.