Parken in Kempen
Kempen verfügt über eine Vielzahl an Parkplätzen in unmittelbarer Nähe der Fußgängerzone bzw. der öffentlichen Einrichtungen. "Kurze Einkaufswege" sind daher in Kempen keine Wunschvorstellung, sondern Realität. Innerhalb der Kempener Ringstraßen befinden sich oberirdisch über 700 Parkplätze.
Die Parkplätze der Innenstadt und der Parkplatz P 11 (Moorenringgasse / Am Bahnhof) sind in der Zeit von montags bis freitags 9 bis 18 Uhr und samstags 9 bis 16 Uhr gebührenpflichtig (Parkschein). Die Parkplätze Hessenring E-Center (P6) und Orsaystraße Sparkasse (P12 ) sind gebührenfrei, dort besteht die Parkscheibenpflicht (2 Std.).
Sonn- und Feiertags stehen alle Parkplätze kostenlos zur Verfügung.
Gebührenpflichtige Parkplätze
Parkgebühren werden nach der angegebenen zeitlichen Staffelung auf den unten aufgeführten Parkplätzen * erhoben:
- montags bis freitags von 9 Uhr bis 18 Uhr
- samstags von 9 Uhr bis 16 Uhr
- Höchstparkzeit: 4 Stunden (Gebühr 6 Euro)
Parkgebühr 1,50 Euro je Stunde Mindestparkgebühr 0,30 Euro.
Die Parkgebühr kann auch anteilig für eine kürzere Parkdauer entrichtet werden. Bei einer Gebührenstaffelung von je angefangenen 12 Minuten ergibt sich ein Mindestbetrag von 0,30 Euro als Parkgebühr.
Bei Nutzung eines Handyparksystems ist eine Verkürzung oder Verlängerung der gebuchten Parkdauer jederzeit möglich.
Parkscheine sind nur für den unmittelbar angrenzenden Parkraum gültig.
Parkscheibenpflicht
montags bis samstags von 7 Uhr bis 19 Uhr
Höchstparkzeit: 2 Stunden
An Sonn- und Feiertagen besteht keine Parkscheibenpflicht.
Be- und Entladezeiten in der Fußgängerzone Kempen
Das Befahren der Fußgängerzone zum Beladen ist nur zu festgelegten Zeiten erlaubt:
Werktags
6 Uhr bis 11 Uhr
13 Uhr bis 15 Uhr
19 Uhr bis 20 Uhr
Parken in der Fußgängerzone ist nicht erlaubt.
Tiefgarage
Tagsüber steht die Tiefgarage Donkwall/Rabenstraße (P 5) kostenlos zur Verfügung. Die Tiefgarage wird um 21 Uhr geschlossen.
Schwerbehinderten-Parkplätze
Die Stadt Kempen verfügt insgesamt über 25 Schwerbehinderten-Parkplätze. Die Plätze sind im Stadtplan ausgewiesen.
Ausnahmegenehmigungen zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde sowie Anwohnerparkausweise erhalten Sie in den Service-Stellen.
Ladesäulen für Elektrofahrzeuge
Im Kempener Stadtgebiet realisieren die Stadtwerke Kempen GmbH öffentliche Ladesäulen für Elektrofahrzeuge. Eine Liste über die Standorte, sowie weitere Informationen sind zu finden unter Ladesäulen E-Autos.
Verwarngelder / Bußgelder
Bei Verstößen gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung können Verwarnungen in Form von Verwarngeldern („Knöllchen") ausgesprochen werden. In der Regel wird am Fahrzeug ein Hinweis auf die erteilte Verwarnung angebracht, innerhalb der nächsten Tage erhalten Sie auf dem Postweg die schriftliche Verwarnung mit Zahlungsaufforderung.