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Parkhäuser und Tiefgaragen

Die Stadt Kempen unterhält insgesamt 8 städtische Autoparkhäuser.

7 Autoparkhäuser sind für Dauerparker vorgesehen, haben also nur vermietete Einstellplätze und sind somit nicht für den öffentlichen Verkehr zugänglich.

Anmietung von Tiefgaragenstellplätzen

Die Gebäudeunterhaltung und die Vermietung der PKW-Einstellplätze liegt in der Zuständigkeit des Tiefbauamtes.

Für die Anmietung von Tiefgaragenstellplätzen oder anderen vertraglichen Angelegenheiten wenden Sie sich an die u.a. Mitarbeitenden.

Störungen

Störungen während der normalen Dienstzeit melden Sie bitte an das Tiefbauamt unter der Rufnummer 
0 21 52 / 917 - 4061 oder 0 21 52 / 917 - 4041.

Störungen in der Zeit zwischen 16.30 Uhr und 7.30 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen melden Sie bitte an den Bereitschaftsdienst des städtischen Baubetriebshofes unter der Rufnummer 
01 70 / 7 63 74 44 oder 01 75 / 5 73 97 82.

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