Pflegekinderdienst
Der Pflegekinderdienst ist für die Unterbringung von Säuglingen, Kindern und Jugendlichen in einer Pflegefamilie zuständig.
Es gibt unterschiedlichen Gründe, warum junge Menschen vorübergehend oder längerfristig nicht bei ihren Eltern leben können. Pflegefamilien bieten dann einen sicheren Lebensort mit stabilen Strukturen und zuverlässigen und kontinuierlichen Bezugspersonen, die sich um die individuellen Bedürfnisse des Kindes kümmern.
Zu den Aufgaben des Pflegekinderdienstes gehört die Begleitung und Unterstützung der Pflegefamilien während des gesamten Pflegeverhältnisses. Der Beratung und Unterstützung der Herkunftsfamilien wird ebenso große Bedeutung beigemessen. So soll erreicht werden, dass die Säuglinge, Kinder und Jugendlichen in eine verbesserte Familien- und Erziehungssituation bei den Herkunftseltern zurückkehren können. Ist dies nicht möglich, kann das Kind oder der junge Mensch beim individuellen Lebensweg durch Integration in eine Pflegefamilie begleitet werden.
Es wird zwischen Vollzeitpflege (längerfristig) und Bereitschaftspflege (kurzfristig) unterschieden.
Rechtliche Grundlage der Pflegekinderhilfe bilden § 33 und § 41 des SGB VIII.