Verfahrenslotse
Der Verfahrenslotse übernimmt zwei Aufgabenbereiche: 1. Beratung und Begleitung nach §10b Abs. 1 SGB VIII 2. Unterstützung bei der Zusammenführung der Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen gemäß § 10b Abs. 2 SGB VIII. Gem. § 10b Abs. 1 SGB VIII haben junge Menschen mit einem (potentiellen) Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe gem. SGB IX bzw. § 35a SGB VIII und deren Familien, einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch einen Verfahrenslotsen. Laut Gesetzesbegründung soll der Verfahrenslotse anspruchsberechtigten junge Menschen und deren Familien durch das komplexe Sozialleistungssystem mit den unterschiedlichsten Leistungsansprüchen und Zuständigkeiten lotsen. Aus dem zweiten Aufgabenbereich gemäß § 10b Abs. 2 SGB VIII ergibt sich die Notwendigkeit zur strukturell- organisatorischen Transformationsaufgabe des Jugendamtes zur Gestaltung der Gesamtzuständigkeit ab 2028. ("Große/Inklusive Lösung). Hierzu gehört neben dem Aufbau von Netzwerken auch die Evaluation und Berichterstattung.