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Jugendhilfe im Strafverfahren

In Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) wirkt das Jugendamt mit (§ 52 SGB VIII "Mitwirkung im jugendgerichtlichen Verfahren“). Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren bringen gemäß § 38 JGG unter anderem erzieherische und damit auch sozialpädagogische Gesichtspunkte ins Strafverfahren vor den Jugendgerichten, indem sie (schriftlich und/oder mündlich) eine Stellungnahme über die Beschuldigten abgeben. Ebenfalls prüfen sie nach § 52 Abs. 2 SGB VIII, ob Leistungen der Jugendhilfe eingeleitet werden sollten und ob es Alternativen zu einem förmlichen Strafverfahren gibt (Diversion).

Die Jugendhilfe im Strafverfahren

  • unterstützt Jugendliche, Heranwachsende sowie deren Erziehungsberechtigte im gesamten Verfahren
  • informiert über den Ablauf des Jugendstrafverfahrens und begleitet im gesamten Strafverfahren (einschl. Gerichtsverhandlung und Erfüllung möglicher Auflagen)
  • spricht mit Jugendlichen und Heranwachsenden über die Straftaten, Hintergründe, Problemlagen und Motivationen 
  • berät über Leistungen der Jugendhilfe und erarbeitet Lösungsmöglichkeiten mit den Betroffenen
  • nimmt Stellung zu den zu ergreifenden Maßnahmen beim Jugendrichter
  • besucht Jugendliche und Heranwachsende in Untersuchungshaft und Strafvollzug.
Zusätzlich zum gesetzlichen Auftrag bietet die Jugendhilfe im Strafverfahren auch Beratung in präventiver Form an.

Stress mit dem Gesetz – was jetz’? - Beratungsangebot für Jugendliche

Du wohnst in Kempen, bist beim Klauen erwischt worden, hast jemanden beleidigt oder verprügelt? Du hängst mit Leuten rum, die auf dumme Gedanken kommen? Deine Eltern machen sich Sorgen, dass du auf die schiefe Bahn gerätst? Dann bist du hier genau richtig! Alle deine Fragen im Zusammenhang mit (potenziellen) jugendlichen Straftaten kannst du im geschützten Rahmen los werden. Unsere Mitarbeiter*innen sind als Jugendgerichtshelfer*innen im Bereich der Jugendhilfe im Strafverfahren tätig. Du erreichst sie in Zukunft in den offenen Sprechstunden in den städtischen Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE).

Komm doch einfach vorbei, allein oder auch mit deinen Eltern, es lohnt sich bestimmt!
Für Rückfragen erreichst du uns unter: 0 21 52 / 917-3022

Mein Kind hat Stress mit dem Gesetz – was jetz’?

Ab Mitte Mai 2023 bietet die Jugendhilfe im Strafverfahren des Amtes für Kinder, Jugend und Familie der Stadt Kempen offene Sprechstunden für Kinder, Jugendliche und deren Eltern an. Dort können alle Fragen bezüglich sich anbahnender oder bereits bestehender Kinder- und Jugendkriminalität platziert werden.

Vielen Familien ist dieser Bereich der Jugendhilfe wenig bis gar nicht bekannt, wenn sie nicht gerade selbst betroffen
sind. Die Sprechstunden dienen als erster Anlaufpunkt. Sie finden wöchentlich rotierend in den städtischen Jugendfreizeiteinrichtungen (JFE) statt.

Alle interessierten Eltern, Kinder und Jugendliche sind herzlich eingeladen, im geschützten Rahmen ihre Fragen zu straffälligem/delinquentem Verhalten zu besprechen. Eine vorherige Terminabsprache ist nicht erforderlich.

Offene Sprechstunden

  • Haus für Familien "Campus"
    Spülwall 11, 47906 Kempen
    Jeden 1. Dienstag im Monat 16 bis 17.30 Uhr
  • JFE "Calimero"
    Aldekerker Straße 19, 47906 Kempen-St. Hubert
    Jeden 2. Dienstag im Monat 16 bis 17.30 Uhr
  • JFE "Mounty"
    Erprathsweg 7, 47906 Kempen-Tönisberg
    Jeden 3. Dienstag im Monat 16 bis 17.30 Uhr
  • Jugendtreff Alte Post
    Straelener Straße 2, 47906 Kempen
    Jeden 4. Dienstag im Monat 16 bis 17.30 Uhr

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