© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Informationen für Wahlhelfende

Aufgaben und Bezahlung

Zu den Aufgaben gehören beispielsweise die Entgegennahme der Wahlbenachrichtigungsschreiben, die Überprüfung der Wahlberechtigung, die Stimmzettelausgabe, die Kontrolle des Wahlganges sowie ab 18 Uhr die gemeinsame Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Wahllokale sind am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in in einem Wahlvorstand beginnt in den Kempener Wahllokalen bereits um 7.30 Uhr mit der Vorbereitung des Wahllokals durch den gesamten Wahlvorstand und endet nach der Auszählung der Stimmen zwischen ca. ein oder zwei Stunden nach Schließung der Wahllokale. Für die Wahlzeit von 8 bis 18 Uhr wird ein sog. Schichtdienst in Absprache mit der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher eingerichtet, so dass die Wahlhelfer*innen entweder vormittags oder nachmittags eine Aufgabe im Wahllokal übernehmen. Erst wenn es spannend wird, um 18 Uhr bei der Stimmenauszählung, muss der gesamte Wahlvorstand wieder anwesend sein.

Die Mitglieder des Wahlvorstandes erhalten für ihre ehrenamtliche Wahlhelfertätigkeit ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 bis 80 €, je nach Funktion am Wahltag, das Ihnen nach der Wahl auf Ihr Konto überwiesen wird.

Schulungsvideos

Für das Ausfüllen der Niederschriften hat das Wahlamt in diesem Jahr als Hilfestellung Videos erstellt.

Des Weiteren stellt die Stadt Düsseldorf auf Ihrer Homepage weitere Schulungsvideos, unter anderem zum Ablauf am Wahltag, zur Verfügung: Schulungsfilme | Wahlhelfende Landeshauptstadt Düsseldorf 

Sollten Sich von Ihrer Seite aus weitere Fragen zu den per E-Mail verschickten Schulungsunterlagen, zu den Videos oder dem Ausfüllen der Niederschrift ergeben, so melden Sie sich bitte jederzeit im Wahlamt der Stadt Kempen. 

Kontakt

E-Mail: wahlorganisation@kempen.de

Telefon: 0 21 52 / 9174920

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