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Kinderschutz

Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen ist eines der wichtigsten Ziele der Jugendhilfe. In konkreten Fällen der Gefährdung des Wohls eines Kindes oder eines Jugendlichen ist dies daher zeitnah dem Amt für Kinder, Jugend und Familie anzuzeigen.

Gefährdungsmeldung

Die Gefährdungsmeldung kann persönlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Das u.a. Formular kann ausgefüllt und online eingereicht werden. Es unterstützt in der Vorsortierung der Aspekte und Anhaltspunkte. Das Kinderschutzteam ist für die Prüfung und Bearbeitung der Meldung zuständig.

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