© Rathaus am Buttermarkt © Stadt Kempen / Kirsten Pfennings

Allgemeine Wahlinformationen

Die Seiten der Wahlinformation geben einen Überblick über die rechtlichen Aspekte der unterschiedlichen Wahlen in Kempen. Viele Bestimmungen gleichen sich, einige Dinge sind jedoch je nach Wahl (Bundestag-, Europa-, Kommunalwahl) unterschiedlich geregelt. Sie finden auf dieser und den anhängenden Seiten alle notwendigen Informationen zu den unterschiedlichen Wahlabläufen in Kempen. Vor jeder Wahl werden dann die Termine und Fristen für die jeweils nächste Wahl aktualisiert.

Wahlberechtigung, Wählerverzeichnis

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Wahl ist das aktive Wahlrecht. Je nach Wahl können unterschiedliche Bedingungen an das Wahlrecht geknüpft sein - so liegt z.B. das Alter der Wahlrechtigung bei den Kommunalwahlen in NRW bei 16 Jahren, während es bei Bundestagswahlen 18 Jahre beträgt.

Der/ die aktiv Wahlberechtigte muss in ein Wählerverzeichnis eingetragen sein oder einen Wahlschein haben. Dadurch wird die Wahlberechtigung am Wahltag urkundlich nachgewiesen.

Das Wählerverzeichnis ist ein Verzeichnis der aktiv Wahlberechtigten. Es wird vor jeder Wahl für jeden allgemeinen Stimmbezirk zu einem speziellen Stichtag neu angelegt. Die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis erfolgt in der Regel von Amts wegen, im Übrigen auf Antrag oder auf Einspruch. In das Wählerverzeichnis werden alle Wahlberechtigten nach Familiennamen und Vornamen, Geburtsdatum und Wohnung eingetragen. Die Aufnahme weiterer Angaben ist aus Gründen des Datenschutzes nicht zulässig.

Wahlgebiet, Wahllokale

Das Wahlgebiet der Stadt Kempen ist in 20 Wahlbezirke eingeteilt. Die Stadt Kempen verfügt über 22 Wahllokale und derzeit 10 Briefwahllokale. Beim Klick in die nebenstehenden Grafik können Sie die Einteilung der Stimm- bzw. Wahlbezirke ersehen. Eine Liste mit der Einteilung der Straßen zu den Stimm- bzw. Wahlbezirken kann am Ende der Seite heruntergeladen werden.

Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Stimm- bzw. Wahlbezirke in etwa dieselbe Zahl an Wahlberechtigten umfassen, daher sind ländliche - und weniger besiedelte -  Bereiche zu größeren Stimm- bzw. Wahlbezirken zusammengefasst. Die Einteilung der Stimm- bzw. Wahlbezirke muss vor Wahlen jeweils auf die Einhaltung dieser Bestimmungen überprüft werden. Jeder Wähler erhält mit seiner Wahlbenachrichtigung auch eine Information, zu welchem Stimm- bzw. Wahlbezirk sein Wahllokal gehört.

Wahlergebnisse

Die Ergebnisse der vergangenen Wahlen finden Sie hier: Wahlergebnisse

Zusammenlegung Wahllokale Klixdorf und Unterweiden

Die Wahllokale Klixdorf und Unterweiden wurden 2021 zusammengelegt. Wählerinnen und Wähler aus Unterweiden nutzen nun ebenfalls das Wahllokal in Klixdorf (Förderschule, Biesterfeldweg 1, 47906 Kempen).

Notwendig wurde dies durch die stark erhöhte Zahl an Briefwählerinnen und Briefwählern und der damit verringerten Anzahl der Wähler/innen vor Ort. Bei einer zu geringen Anzahl an Urnenwähler/innen bestünde die Gefahr, das Wahlgeheimnis nicht vollständig sicherstellen zu können.

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